„Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in eindeutiger Klarheit meine immer wieder artikulierte Rechtsauffassung als Bürgermeister der Gemeinde Stemwede bestätigt“, so Stemwedes Verwaltungschef Kai Abruszat, der betont: „Ich hatte, anders als bei meinen Genehmigungsentscheidungen zu Gunsten des Festivals in den vergangenen Jahren, kein Ermessen anders zu entscheiden. Das war und ist nicht immer einfach. Aber als Bürgermeister bin ich an Recht und Gesetz gebunden. Darauf müssen sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Alles andere wäre nicht rechtsstaatlich, sondern willkürlich.“
In der Begründung des Oberverwaltungsgerichtes heißt es unter anderem:
„Eine naturschutzrechtliche Befreiung von diesen Verboten ist vom zuständigen Kreisumweltamt am 23.04.2026 abgelehnt worden. Die Veranstalterin hat von der ihr seit Tagen - auch öffentlich - aufgezeigten Gelegenheit, die für eine rechtmäßige Veranstaltungsdurchführung erforderliche Befreiung im Wege des Eilrechtsschutzes gegenüber dem hierfür zuständigen Kreis Minden-Lübbecke zu erstreiten, keinen Gebrauch gemacht. Sie hätte die landschaftsschutzrechtliche Befreiung bis zum Beginn des Festivals erlangen müssen, damit die begehrte Marktfestsetzung und die weiteren Genehmigungen rechtmäßig hätten erlassen werden können. Der Antragstellerin musste die Notwendigkeit einer alljährlichen Beurteilung der Befreiungsvoraussetzungen auch angesichts wechselnder und jeweils eigenständig aktuell zu beurteilender Veranstaltungsflächen seit Jahren bekannt sein, auch wenn in der Vergangenheit die erforderlichen Befreiungen stets erteilt worden waren.“
Die Veranstalterin, die Waldfrieden Events GmbH, hat über ihre Kanäle in den Sozialen Medien die Absage des diesjährigen Festivals bereits ausgesprochen und veröffentlicht.
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