Viele Menschen sitzen und stehen nachts auf einer Wiese bei einer Veranstaltung im Freien. Im Hintergrund erzeugt eine große Lichtinstallation einen tunnelartigen Effekt aus bunten Farben wie Grün, Blau, Lila und Gelb, die sich wie eine Welle durch die Luft ziehen. Nebel oder Rauch verstärkt die leuchtenden Farben. Umgeben ist die Szene von Bäumen, die teilweise angestrahlt werden. Einige Besucher sitzen auf dem Boden oder Decken, andere stehen und beobachten die Lichtshow.

Stellungnahme der Gemeinde Stemwede – „Hai in den Mai“-Festival – 23.04.2026

Das Festival „Hai in den Mai“ findet seit Jahrzehnten im Bereich des Stemweder Berges auf dem Gemeindegebiet statt. Die Gemeindeverwaltung Stemwede hat dieses Event im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung und ihrer Zuständigkeit als örtliche Ordnungsbehörde, von Anbeginn stets genehmigt und begleitet.

Auch der jetzt vorliegende Antrag auf Durchführung der Festivalveranstaltung 2026 wird von der Gemeindeverwaltung in gewohnter Weise, unter Einbeziehung und Abwägung der unterschiedlichen Interessen, bearbeitet. Hierbei steht die Gemeindeverwaltung, besonders der Bürgermeister, im direkten Dialog, sowohl mit dem Veranstaltungsteam selbst, als auch den verantwortlichen Stellen der zu beteiligenden Fachbehörden auf Kreisebene.

„Die Genehmigung von Großveranstaltungen erfolgt nach Recht und Gesetz und nicht nach Gefühl und Wellenschlag. Maßstab des ordnungsbehördlichen Handelns der Gemeinde Stemwede sind nicht nur die formalrechtlich zu beachtenden Bestimmungen, sondern auch der Orientierungsrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Events dieser Größenordnung“, erläutert Bürgermeister Kai Abruszat den Umstand, dass die Sorgfalt der Prüfung, ob eine Großveranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht, nach objektivierbaren Kriterien zu erfolgen hat. Im Zweifel müsse der gesamte Vorgang auch vor einem Verwaltungsgericht Bestand haben. „Darauf soll sich nicht nur ein Veranstalter verlassen können, sondern auch die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, die seit Jahrzehnten auf dem Gemeindegenbiet in dieser Zeit zu Gast sind.“

Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzrechts in Nordrhein-Westfalen benötigt jeder Veranstalter, der in einem Landschaftsschutzgebiet eine Veranstaltung durchführen will, hierfür eine besondere Erlaubnis. Diese hat die Untere Naturschutzbehörde und damit der Kreis Minden-Lübbecke auf Antrag des Antragsstellers bzw. des Veranstalters zu prüfen. „Da sich das Festivalgelände im Landschaftsschutzgebiet des Stemweder Berges befindet, hat der Veranstalter diese Vorgaben zu beachten. Die Gemeindeverwaltung kann nur dann eine finale Entscheidung treffen, wenn der Veranstalter den Bescheid des Kreises im Amtshaus einreicht“, so Abruszat. „So war es in den vergangenen Jahren auch. Die Gemeinde kann die Entscheidung der Naturschutzbehörde auch nicht ersetzen“, bekräftigt der Bürgermeister. Eine entsprechende Bescheinigung des Kreises sei vom Veranstalter bislang noch nicht vorgelegt worden.

Seit längerer Zeit schon prüft die Gemeindeverwaltung die eingereichten Unterlagen und Konzepte, zum Beispiel im Bereich der Verkehrsregelung, des Brandschutzes, der Auswirkungen des Baurechts, des Rettungswesens und anderer wichtiger Fragestellungen. Im Dialog mit dem Veranstalter und anderen Fachbehörden sei es bereits gelungen einige Bereiche final zu klären. „Die Tatsache, dass es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung handelt, hilft uns. Zugleich muss der Prüfmaßstab den aktuellen Gegebenheiten aber stets angepasst werden“, so Abruszat. Besonders im Bereich des Rettungswesens bestehe im Interesse aller Akteure noch weiterer Klärungsbedarf.