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„Hai in den Mai“-Festival: Klage gegen den Bürgermeister der Gemeinde abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom Dienstagabend, 28. April, den Antrag der Waldfrieden Events GmbH als Veranstalterin auf gerichtliches Einschreiten im Zusammenhang mit dem geplanten „Hai in den Mai Festival 2026“ abgelehnt. Das hat das Verwaltungsgericht Minden am Dienstagabend mitgeteilt. „Damit hat das Gericht die Rechtsauffassung der Gemeinde eindeutig bestätigt“, kommentierte Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat die Entscheidung. 

„Dass Besucherinnen und Besucher und vor allem auch alle Dienstleister und die Gewerbetreibenden, die in irgendeiner Form ins Festival involviert sind, einen Tag vor dem terminierten Start noch im Unklaren gehalten werden, ist absolut unnötig und vermeidbar gewesen.“ So sei die Ausgangslage für den Veranstalter, spätestens nach unserem gemeinsamen Gespräch am Donnerstag der vergangenen Woche eindeutig und der mögliche Weg zur einer Festivalgenehmigung durch die Gemeinde Stemwede klar abgesteckt gewesen“, betont Abruszat.

Der Bürgermeister und Mitarbeiter des Stemweder Ordnungsamtes hatten, wie bereits berichtet, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Waldfrieden Events GmbH unter anderem erörtert, bei welchen sicherheitsrelevanten Auflagen nachgearbeitet werden müsse, damit die Gemeinde die ordnungsbehördliche Genehmigung zur Durchführung des Festivals ausstellen könne. Vor allem aber habe man den Verantwortlichen klargemacht, dass es ohne eine naturschutzrechtliche Befreiung kein Festival in dem Landschaftsschutzgebiet am Stemweder Berg in Wehdem geben könne und werde. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Minden-Lübbecke, als allein dafür zuständige Fachbehörde, hatte die Befreiung in diesem Jahr bekanntlich erstmalig untersagt.

„Der Veranstalter hätte diese Entscheidung des Kreises aber verwaltungsgerichtlich überprüfen und in einem Eilverfahren klären lassen können“, erklärt Abruszat zum wiederholten Male. „Warum die Anwälte des Veranstalters jedoch zu einer Klage gegen die Gemeinde Stemwede und den Bürgermeister und nicht zu einer gerichtlichen Überprüfung der naturschutzrechtlichen Entscheidung geraten haben, kann ich nicht nachvollziehen.“

Die Veranstalter wollten die Gemeinde Stemwede im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, über mehrere von ihr gestellte Anträge – auf Marktfestsetzung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie gaststättenrechtliche Erlaubnis – zu entscheiden. Diesem Begehren ist das Gericht nicht gefolgt. „Damit hat die zuständige Instanz die Position der Gemeinde rechtlich zu hundert Prozent bestätigt“, so der Stemweder Verwaltungschef.

Die öffentliche Unzufriedenheit mit der Situation könne er absolut nachvollziehen, so Stemwedes Bürgermeister. „Ich lasse es aber nicht gelten, den Schwarzen Peter allein in Richtung Behörden zu schieben.“ 

Vielmehr hätte sich der Veranstalter den neuen Herausforderungen, wie etwa den verschärften Sicherheitsauflagen oder auch der angepassten und veränderten Bewertung der naturschutzrechtlichen Situation, rechtzeitig stellen müssen. Und es gehöre auch zwingend dazu, alle erforderlichen Anträge pünktlich bei den entsprechenden Behörden einzureichen, um rechtzeitig Klarheiten zu schaffen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden ist nicht rechtskräftig. Der Veranstalter hat in den sozialen Medien bereits angekündigt gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster zu geben. „Deshalb gibt es, vom Veranstalter selbst veranlasst, immer noch keine finale Entscheidung“, so Stemwedes Bürgermeister abschließend.


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