In der Gemeinde Stemwede gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen und ehrenamtlich organisierten Vereinsangeboten. Die Strukturen des Ehrenamtes werden vom gesellschaftlichen und demographischen Wandel stark beeinflusst. Daher ist eine Stärkung des Ehrenamtes durch Beratung, Fortbildung und neue Formen ehrenamtlicher Mitwirkung sowie auch die konkrete finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen ehrenamtlich getragener Einrichtungen immer wieder Ziel von Fördermaßnahmen.
Förderprogramme & Links:
Landesprogramm 1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsfrist
Die Anträge der Sportvereine können ab dem 09.02.2026 bis zum Ablauf des 31.05.2026 eingereicht werden.Förderfähig sind Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Sport im außerunterrichtlichen Schulsport
- Sport in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege
- Inklusion im Sport
- Sport der Älteren, Sport gegen Einsamkeit
- Mädchen und Frauen, Chancengleichheit und Vielfalt im Sport
- Gesundheits- und Rehasport
- Integration durch Sport
- Nachhaltige Entwicklung im Sport
- Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen.
Förderschwerpunkte „Inklusion im Sport“
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Förderschwerpunkt „Inklusion“. Die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.Übungsleiter-Ausbildung 2026
Das Land Nordrhein hat kürzlich eine neue Förderrichtlinie zur Ausbildung von Übungsleitern erlassen.
Mit dem Programm wird im Jahr 2026 der Erwerb von Lizenzen und Qualifizierungen gefördert. Vorgesehen ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro je Ausbildung. Es sind mehrere Qualifizierungsmaßnahmen pro Person förderfähig.
Die Zuwendung muss bis spätestens 31. Oktober 2026 über das Förderportal des Landessportbundes NRW beantragt werden. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Durchführungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt und abgeschlossen werden.
Die Ausgestaltung der Förderung ist niederschwellig gehalten. Im Rahmen der Antragsstellung ist eine Bestätigung des Qualifikationsanbieters vorzulegen, mit der die Anmeldung zu bestätigen ist. Der Nachweis muss innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme durch Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie der zugehörigen Rechnung erfolgen.
Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro je Organisation.
Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten. Der ländliche Raum und strukturschwache Regionen stehen im Fokus.
Anträge können bequem und unbürokratisch über das Förderportal der DSEE eingereicht werden.
Engagiert in NRW
Auf dem Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es viele hilfreiche Informationen für Vereine. Unter anderem gibt es regelmäßige Online-Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen und verschiedene Förderprogramme und -möglichkeiten.
Fördermöglichkeiten der DSEE
Seit Juli 2020 informiert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Vereine und ehrenamtlich Engagierte rund um Engagement und Ehrenamt und bietet zudem immer wieder Fördermöglichkeiten.


