Die Gemeinde Stemwede ist Ihnen als sachkundige und neutrale Anlaufstelle bei folgenden Antragsstellungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gerne behilflich:
- (Regel-)Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrente
- Halb- oder Vollwaisenrente
- Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos)
- Feststellung von Kindererziehungszeiten
Beratung:
Die Gemeinde Stemwede übernimmt keine Rentenberatung.
Hierfür setzen Sie sich bitte mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung.
0800 1000 48011 (kostenlose Terminvereinbarung)
Persönliche Beratungsstellen (ggf. Videoberatung)
Fristen:
Antrag auf Altersrente:
frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn;
eine Bearbeitungszeit von 4 Monaten sollte aktuell eingeplant werden
Antrag auf
- Sterbevierteljahr, sog. Vorschusszahlung; 30 Tage nach dem Tod des Versicherten (in der Regel stellt das Bestattungsunternehmen den Antrag beim Renten-Service der Deutschen Post)
- Hinterbliebenenrente: 1 Jahr
Übermittlung von Unterlagen | Informationen an den Rentenversicherungsträger:
Haben Sie bereits einen Antrag eingereicht und möchten gerne wissen, wie der Bearbeitungsstand ist, kontaktieren Sie bitte Ihren jeweiligen Rentenversicherungsträger.