Der Kreis Minden-Lübbecke hat am heutigen Tag den Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Durchführung der Veranstaltung „Hai in den Mai“ 2026 wie angekündigt abgelehnt. Der ablehnende Bescheid ist dem Veranstalter umgehend übermittelt worden. Die bereits in den letzten Jahren an den Veranstalter geäußerten Bedenken bezogen auf negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft konnten durch die Vorlage eines artenschutzrechtlichen Zwischenberichts (ASP I) nicht beseitigt werden.
Zur besseren Einordnung der vollzogenen Ablehnung muss mitgeteilt werden, dass für die Genehmigung einer Veranstaltung in einem Landschaftsschutzgebiet regelmäßig und einzelfallbezogen zu prüfen ist, ob diese Veranstaltung einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz darstellt und ob Belange des Artenschutzes gem. § 39 ff. Bundesnaturschutzgesetz berührt werden.
In einer intensiven Auseinandersetzung mit den erneut sehr spät vorgelegten Unterlagen musste festgestellt werden, dass mit der geplanten Veranstaltung „Hai in den Mai 2026“ erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sind.
Durch die Lage des Waldfrieden Geländes in einem besonders sensiblen Landschaftsraum mit ökologisch hochwertigen Lebensräumen (Wald, Waldrand, Wiese, Ackerflächen) ist zudem von erheblichen Beeinträchtigungen wild lebender und besonders geschützter Arten (insbesondere Vögel und Fledermäuse) auszugehen.
Die Komplexität der artenschutzrechtlichen und wildbiologischen Zusammenhänge lässt sich nicht in wenigen Sätzen darstellen. Es gibt viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen – etwa unterschiedliche Tierarten mit jeweils eigenen Lebensräumen und Verhaltensweisen, jahreszeitliche Einflüsse, Wechselwirkungen zwischen Arten sowie menschliche Eingriffe in die Natur. Das vorgelegte Zwischengutachten des Veranstalters konnte diese naturschutzfachliche Bewertung jedoch nicht widerlegen.
Darüber hinaus steht das Vorhaben grundsätzlich im Widerspruch zum Schutzzweck der geltenden Landschaftsschutzverordnung, die zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen wurde.
Mit der Durchführung von mehrtägigen Veranstaltungen in der Größe des Festivals „Hai in den Mai“ geht gesichert eine schleichende Abnahme der ökologischen Wertigkeit des betroffenen Landschaftsraumes einher, die auch durch Maßnahmen zur Kompensation, Vermeidung und Minderung nicht ausgeräumt werden kann.
In der Gesamtschau aller von der Naturschutzbehörde zu betrachtenden und mit den Interessen des Veranstalters abzuwägenden Belange ist das Festival „Hai in den Mai“ an dem in Rede stehenden Standort nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar.
Update 22.4.2026: Negative Stellungnahme in Sachen „Hai in den Mai“
Der Kreis Minden-Lübbecke hat die erforderliche Stellungnahme zum (überarbeiteten) Sicherheitskonzept des Festivals „Hai in den Mai“ wie angekündigt an die Gemeinde Stemwede übermittelt. Im Kern haben erhebliche Sicherheitsbedenken zu der negativen Stellungnahme geführt.
Konkret gab es zwei relevante Rettungsdiensteinsätze im Jahr 2025 im Zusammenhang mit den Veranstaltungen auf dem Gelände der Waldfrieden GmbH.
Am 02.05.2025 (Festival „Hai in den Mai“) gab es einen Einsatz: Hier rollte ein Auto über mehrere Zelte, in denen sich mindestens 2 Personen befanden.
Zudem ereignete sich am 19.06.2025 ein tödlicher Unfall mit einem 5-jährigen Mädchen im Zusammenhang mit dem „Waldhealing“-Festival. Bei diesem Einsatz erhielt die Leitstelle den Hinweis durch Feuerwehreinsatzkräfte, dass der Weg zur Einsatzstelle versperrt war.
Mögliche Erkenntnisse und Konsequenzen aus diesen beiden, teils tragischen, Ereignissen waren im Sicherheitskonzept der Veranstalterin für 2026 nicht erkennbar eingearbeitet. Dies hat der Träger des Rettungsdienstes zum Anlass genommen, gezielt vor Ort zu prüfen, in wieweit und ob eine Einsatzabarbeitung auf dem Gelände möglich ist. Maßstab hierfür ist ein Massenanfall von 50 verletzten Personen. Gerade die besondere Hang- und Tallage macht das mögliche Einsatzgeschehen besonders herausfordernd.
Bei den Vor-Ort-Terminen fiel auf, dass die Zufahrtsstraße zum Veranstaltungsgelände nicht die erforderliche Breite und Beschaffenheit aufwies, die bereits in der Vergangenheit für dortige Veranstaltungen durch den Kreis Minden-Lübbecke verlangt worden war (durchgehend mind. 5,5 m).
Weiter fiel auf, dass die im Sicherheitskonzept eingezeichneten Fluchtwege vor Ort zum Teil gar nicht existierten. Waren Wege vorhanden, so hatten diese nicht die notwendige Beschaffenheit (eben, beleuchtet, stolperfrei, in einen sicheren Bereich führend).
Zudem führten einige als Fluchtweg gekennzeichnete Tore lediglich in den Wald.
Eine geordnete Evakuierung oder Räumung ist auf Grundlage der im Sicherheitskonzept dargestellten Planungen aus Sicht des Trägers des Rettungsdienstes nicht möglich.
Es ist kein geeigneter Rettungsmittelhalteplatz vorgeplant worden, an dem die im Ereignisfall anrückenden Rettungsfahrzeuge halten können und von dort koordiniert werden können. Weiter sind auch die Flächen, auf denen verletzte Personen gesammelt, gesichtet und versorgt werden, nicht ausreichend ausgearbeitet.
Hinzu kommen naturschutzrechtliche Bedenken, die in die Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung einfließen. Hierzu informieren wir gesondert, zumal es sich um ein besonders anspruchsvolles Rechts- und Aufgabengebiet handelt.
21.04.2026:
Beitrag des Kreises Minden-Lübbecke zum Genehmigungsverfahren des "Hai in den Mai"-Festivals in Stemwede.
Es ist allenUpdate 22.4.2026: Negative Stellungnahme in Sachen „Hai in den Mai“
Der Kreis Minden-Lübbecke hat die erforderliche Stellungnahme zum (überarbeiteten) Sicherheitskonzept des Festivals „Hai in den Mai“ wie angekündigt an die Gemeinde Stemwede übermittelt. Im Kern haben erhebliche Sicherheitsbedenken zu der negativen Stellungnahme geführt.
Konkret gab es zwei relevante Rettungsdiensteinsätze im Jahr 2025 im Zusammenhang mit den Veranstaltungen auf dem Gelände der Waldfrieden GmbH.
Am 02.05.2025 (Festival „Hai in den Mai“) gab es einen Einsatz: Hier rollte ein Auto über mehrere Zelte, in denen sich mindestens 2 Personen befanden.
Zudem ereignete sich am 19.06.2025 ein tödlicher Unfall mit einem 5-jährigen Mädchen im Zusammenhang mit dem „Waldhealing“-Festival. Bei diesem Einsatz erhielt die Leitstelle den Hinweis durch Feuerwehreinsatzkräfte, dass der Weg zur Einsatzstelle versperrt war.
Mögliche Erkenntnisse und Konsequenzen aus diesen beiden, teils tragischen, Ereignissen waren im Sicherheitskonzept der Veranstalterin für 2026 nicht erkennbar eingearbeitet. Dies hat der Träger des Rettungsdienstes zum Anlass genommen, gezielt vor Ort zu prüfen, in wieweit und ob eine Einsatzabarbeitung auf dem Gelände möglich ist. Maßstab hierfür ist ein Massenanfall von 50 verletzten Personen. Gerade die besondere Hang- und Tallage macht das mögliche Einsatzgeschehen besonders herausfordernd.
Bei den Vor-Ort-Terminen fiel auf, dass die Zufahrtsstraße zum Veranstaltungsgelände nicht die erforderliche Breite und Beschaffenheit aufwies, die bereits in der Vergangenheit für dortige Veranstaltungen durch den Kreis Minden-Lübbecke verlangt worden war (durchgehend mind. 5,5 m).
Weiter fiel auf, dass die im Sicherheitskonzept eingezeichneten Fluchtwege vor Ort zum Teil gar nicht existierten. Waren Wege vorhanden, so hatten diese nicht die notwendige Beschaffenheit (eben, beleuchtet, stolperfrei, in einen sicheren Bereich führend).
Zudem führten einige als Fluchtweg gekennzeichnete Tore lediglich in den Wald.
Eine geordnete Evakuierung oder Räumung ist auf Grundlage der im Sicherheitskonzept dargestellten Planungen aus Sicht des Trägers des Rettungsdienstes nicht möglich.
Es ist kein geeigneter Rettungsmittelhalteplatz vorgeplant worden, an dem die im Ereignisfall anrückenden Rettungsfahrzeuge halten können und von dort koordiniert werden können. Weiter sind auch die Flächen, auf denen verletzte Personen gesammelt, gesichtet und versorgt werden, nicht ausreichend ausgearbeitet.
Hinzu kommen naturschutzrechtliche Bedenken, die in die Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung einfließen. Hierzu informieren wir gesondert, zumal es sich um ein besonders anspruchsvolles Rechts- und Aufgabengebiet handelt.
Beteiligten in der Kreisverwaltung klar, wie viel an den Entscheidungen und Stellungnahmen der verschiedenen Fachämter des Kreises hängt. Sehr wohl ist uns bewusst, dass das Festival „Hai in den Mai“ in den Kreisen der Fans von Elektronischer Musik geschätzt und geliebt wird. Dies zeigt sich auch in der großen Anzahl von Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition, die am gestrigen Montag an die Kreisverwaltung übergeben wurde. Dennoch muss sich eine behördliche Entscheidung stets an den Maßstäben von Recht und Gesetz und gerade auch Sicherheit der Veranstaltung messen lassen. Je größer eine Veranstaltung ist, desto höher sind die Sicherheitsrisiken und damit auch die Auflagen für den Veranstalter, um den Schutz der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Derzeit ist die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke damit befasst, fachliche Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Stemwede abzugeben bezüglich der Veranstaltung „Hai in den Mai“. Die Gemeinde ist Genehmigungsbehörde für die konkrete Veranstaltung, benötigt aber für die eigene Entscheidung in einigen Bereichen Stellungnahmen und Entscheidungen des Kreises Minden-Lübbecke. Mögliche Aspekte von öffentlichem Interesse, wirtschaftlicher oder touristischer Bedeutung sind Teil der Abwägung im naturschutzrechtlichen Verfahren und finden somit entsprechende Berücksichtigung.
Mit folgenden Punkten ist die Kreisverwaltung derzeit beschäftigt: Aspekte aus den Bereichen Sicherheit, Rettungsdienst und Brandschutz, die jeder Veranstalter im eigenen Sicherheits- und Veranstaltungskonzept zu berücksichtigen hat. Die erste Fassung des Sicherheitskonzepts vom 30.01.2026 hat uns wenige Tage später erreicht. Hierzu hat die Kreisverwaltung nach umfangreichen Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern unter dem 02.03.2026 eine Stellungnahme erstellt und der Gemeinde Stemwede zugeleitet. Am vergangenen Dienstag (14.04.2026) hat der Kreis eine aktualisierte Fassung des Sicherheitskonzeptes erhalten, welche derzeit bewertet wird.
Auch geht es um Fragen des Baurechtes, denn eine dortige Veranstaltung mit über 5.000 Besucherinnen und Besuchern würde eine Baugenehmigung erforderlich machen. Hierzu hat die Veranstalterin aufgrund eines Gesprächs mit der Kreisverwaltung für die Veranstaltung „Hai in den Mai“ die maximale Besucherzahl von im ersten Sicherheitskonzept 6.700 auf jetzt 4.999 reduziert, um eben keinen derartigen Antrag stellen zu müssen. Die Aussagen der Veranstalterin in ihrer aktuellen Öffentlichkeitsarbeit, in der von 5000 bis 9000 Besucher*innen die Rede ist, widersprechen der im Sicherheitskonzept genannten Personenzahl.
Weiter geht es um natur- und umweltschutzrechtliche Fragen, da sich das Veranstaltungsgelände in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und besondere Prüfungen und eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich sind. Die erforderliche Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung ergeht unmittelbar gegenüber der Veranstalterin, der Waldfrieden GmbH.
Zusätzlich gibt es einen weiteren baurechtlichen Aspekt, der nicht unmittelbar mit der anstehenden Veranstaltung zu tun hat, aber mittelbar auf diese einwirken kann. Auf dem Gelände gibt bzw. gab es eine mittlere zweistellige Anzahl an baulichen Anlagen (Hütten, Holzflächen, Bühnen usw.), deren Errichtung nie gemeldet bzw. beantragt wurde. Die Bauten, die über ein geordnetes Genehmigungsverfahren nicht nachträglich legalisiert werden können, müssen abgebaut werden. Hierzu steht die Kreisverwaltung bereits seit dem Jahr 2022 mit dem Betreiber und Eigentümer des Geländes in einem ausführlichen schriftlichen und mündlichen Kontakt, um für einen rechtmäßigen Zustand des Geländes zu sorgen. Einige der Bauwerke sind bereits entfernt worden, für andere steht dies noch aus. Dieser Umstand hat mit der beantragten Genehmigung insofern zu tun, als dass die nicht genehmigungsfähigen Bauwerke auf dem Festivalgelände stehen und selbstverständlich als Schwarzbauten auch nicht weiter genutzt werden dürfen.
Was hat sich geändert?
Zum einen ist die Veranstaltung „Hai in den Mai“ (wie auch andere Veranstaltungen) seit ihrem Beginn deutlich gewachsen, weswegen die Prüfungsmaßstäbe der Vorjahre nicht mehr für heute passen.
In der Erläuterung der Petition sprechen die Initiatoren von 5.000 bis 9.000 Besucherinnen und Besuchern pro Veranstaltung. Der am 30.01.2026 bei der Gemeinde Stemwede eingereichte Entwurf des Sicherheitskonzeptes „Hai in den Mai 2026“ sah 6.700 Besucherinnen und Besucher für dieses Jahr vor. Diese Zahlen führen - wie bereits ausgeführt - zwangsweise zur Erforderlichkeit einer Baugenehmigung als Veranstaltungsgelände. Diese konnte die Kreisverwaltung in der kurzen Zeit zwischen einem noch zu stellenden Bau-Antrag und Festival-Termin nicht positiv in Aussicht stellen, zumal es sich bei der Örtlichkeit um sog. unbeplanten Außenbereich (Felder, Wiesen, Wald - § 35 BauGB) handelt. Aufgrund des entsprechenden Hinweises hat die Veranstalterin dann die vorgesehene Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Sicherheitskonzept reduziert.
Zum anderen werden in der heutigen Zeit mit der veränderten Sicherheitslage größere Veranstaltungen mit besonderer Sorgfalt geprüft. Auch friedliche Veranstaltungen wie Straßenfeste und Weihnachtsmärkte sind bedauerlicherweise inzwischen mögliche Ziele für Angriffe und Anschläge. Daher sind auch die behördlichen Bewertungen und Anforderungen für die Sicherheit von Veranstaltungen höher als das früher erforderlich war. Daran angepasste Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel das Vorhalten von Sammelplätzen oder auch Rettungsmittelflächen, führen dann auch zu einer anderen Inanspruchnahme der Natur. Dies ist von der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde für jede Veranstaltung neu zu prüfen – zumal die Datenlage veraltet und unvollständig war. Auch in dieser Prüfung spielen die größer werdenden Flächenbedarfe (größere Zeltflächen, Parkplätze, Energie-Camping usw.) eine wichtige Rolle. Die private Veranstaltung aus den Anfängen mit 1.000 Besucherinnen und Besuchern hat andere Auswirkungen auf die Natur und Landschaft als ein Festival mit 5.000 bis 9.000 Besucherinnen und Besuchern.
Wie geht es weiter?
Die Kreisverwaltung steht schon seit einiger Zeit in engem Kontakt mit allen beteiligten Behörden und auch der Veranstalterin. Seit der erstmaligen Vorlage des Sicherheitskonzeptes Anfang Februar hat es etliche Besprechungstermine und Vor-Ort-Termine gegeben. Der letzte Termin vor Ort hat am Donnerstag 16.04.2026 stattgefunden. Eine finale Stellungnahme wird spätestens bis Mittwoch, 22.04.2026 bei der Gemeinde Stemwede vorliegen. Erst wenn unsere finalisierte Antwort vorliegt, kann die Gemeinde über den konkreten Antrag zur Veranstaltung entscheiden.
Die Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung ergeht gesondert gegenüber der Veranstalterin bzw. gegenüber den von ihr beauftragten Rechtsanwälten und soll möglichst parallel zu den anderen Stellungnahmen versandt werden. Die beauftragten Anwälte werden die Veranstalterin zu weiteren rechtlichen Schritten beraten. Die dortigen Entscheidungen sind abzuwarten.
Sofern es zu einer Klage und/oder einem Eilrechtschutzverfahren kommt, begrüßt die Kreisverwaltung diesen Schritt. Es liegt im Sinne aller Beteiligten, Klarheit über Anforderungen für Großveranstaltungen auf dem Gelände des Waldfriedens zu bekommen.
Hinweis: Grundsätzlich ist jede Veranstaltung hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Befreiung und der ordnungsbehördlichen Genehmigung eigenständig zu prüfen. Insofern kann zu zukünftigen Veranstaltungen derzeit keine Aussage getroffen werden.



