Es ist allen Beteiligten in der Kreisverwaltung klar, wie viel an den Entscheidungen und Stellungnahmen der verschiedenen Fachämter des Kreises hängt. Sehr wohl ist uns bewusst, dass das Festival „Hai in den Mai“ in den Kreisen der Fans von Elektronischer Musik geschätzt und geliebt wird. Dies zeigt sich auch in der großen Anzahl von Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition, die am gestrigen Montag an die Kreisverwaltung übergeben wurde. Dennoch muss sich eine behördliche Entscheidung stets an den Maßstäben von Recht und Gesetz und gerade auch Sicherheit der Veranstaltung messen lassen. Je größer eine Veranstaltung ist, desto höher sind die Sicherheitsrisiken und damit auch die Auflagen für den Veranstalter, um den Schutz der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Derzeit ist die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke damit befasst, fachliche Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Stemwede abzugeben bezüglich der Veranstaltung „Hai in den Mai“. Die Gemeinde ist Genehmigungsbehörde für die konkrete Veranstaltung, benötigt aber für die eigene Entscheidung in einigen Bereichen Stellungnahmen und Entscheidungen des Kreises Minden-Lübbecke. Mögliche Aspekte von öffentlichem Interesse, wirtschaftlicher oder touristischer Bedeutung sind Teil der Abwägung im naturschutzrechtlichen Verfahren und finden somit entsprechende Berücksichtigung.
Mit folgenden Punkten ist die Kreisverwaltung derzeit beschäftigt: Aspekte aus den Bereichen Sicherheit, Rettungsdienst und Brandschutz, die jeder Veranstalter im eigenen Sicherheits- und Veranstaltungskonzept zu berücksichtigen hat. Die erste Fassung des Sicherheitskonzepts vom 30.01.2026 hat uns wenige Tage später erreicht. Hierzu hat die Kreisverwaltung nach umfangreichen Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern unter dem 02.03.2026 eine Stellungnahme erstellt und der Gemeinde Stemwede zugeleitet. Am vergangenen Dienstag (14.04.2026) hat der Kreis eine aktualisierte Fassung des Sicherheitskonzeptes erhalten, welche derzeit bewertet wird.
Auch geht es um Fragen des Baurechtes, denn eine dortige Veranstaltung mit über 5.000 Besucherinnen und Besuchern würde eine Baugenehmigung erforderlich machen. Hierzu hat die Veranstalterin aufgrund eines Gesprächs mit der Kreisverwaltung für die Veranstaltung „Hai in den Mai“ die maximale Besucherzahl von im ersten Sicherheitskonzept 6.700 auf jetzt 4.999 reduziert, um eben keinen derartigen Antrag stellen zu müssen. Die Aussagen der Veranstalterin in ihrer aktuellen Öffentlichkeitsarbeit, in der von 5000 bis 9000 Besucher*innen die Rede ist, widersprechen der im Sicherheitskonzept genannten Personenzahl.
Weiter geht es um natur- und umweltschutzrechtliche Fragen, da sich das Veranstaltungsgelände in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und besondere Prüfungen und eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich sind. Die erforderliche Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung ergeht unmittelbar gegenüber der Veranstalterin, der Waldfrieden GmbH.
Zusätzlich gibt es einen weiteren baurechtlichen Aspekt, der nicht unmittelbar mit der anstehenden Veranstaltung zu tun hat, aber mittelbar auf diese einwirken kann. Auf dem Gelände gibt bzw. gab es eine mittlere zweistellige Anzahl an baulichen Anlagen (Hütten, Holzflächen, Bühnen usw.), deren Errichtung nie gemeldet bzw. beantragt wurde. Die Bauten, die über ein geordnetes Genehmigungsverfahren nicht nachträglich legalisiert werden können, müssen abgebaut werden. Hierzu steht die Kreisverwaltung bereits seit dem Jahr 2022 mit dem Betreiber und Eigentümer des Geländes in einem ausführlichen schriftlichen und mündlichen Kontakt, um für einen rechtmäßigen Zustand des Geländes zu sorgen. Einige der Bauwerke sind bereits entfernt worden, für andere steht dies noch aus. Dieser Umstand hat mit der beantragten Genehmigung insofern zu tun, als dass die nicht genehmigungsfähigen Bauwerke auf dem Festivalgelände stehen und selbstverständlich als Schwarzbauten auch nicht weiter genutzt werden dürfen.
Was hat sich geändert?
Zum einen ist die Veranstaltung „Hai in den Mai“ (wie auch andere Veranstaltungen) seit ihrem Beginn deutlich gewachsen, weswegen die Prüfungsmaßstäbe der Vorjahre nicht mehr für heute passen.
In der Erläuterung der Petition sprechen die Initiatoren von 5.000 bis 9.000 Besucherinnen und Besuchern pro Veranstaltung. Der am 30.01.2026 bei der Gemeinde Stemwede eingereichte Entwurf des Sicherheitskonzeptes „Hai in den Mai 2026“ sah 6.700 Besucherinnen und Besucher für dieses Jahr vor. Diese Zahlen führen - wie bereits ausgeführt - zwangsweise zur Erforderlichkeit einer Baugenehmigung als Veranstaltungsgelände. Diese konnte die Kreisverwaltung in der kurzen Zeit zwischen einem noch zu stellenden Bau-Antrag und Festival-Termin nicht positiv in Aussicht stellen, zumal es sich bei der Örtlichkeit um sog. unbeplanten Außenbereich (Felder, Wiesen, Wald - § 35 BauGB) handelt. Aufgrund des entsprechenden Hinweises hat die Veranstalterin dann die vorgesehene Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Sicherheitskonzept reduziert.
Zum anderen werden in der heutigen Zeit mit der veränderten Sicherheitslage größere Veranstaltungen mit besonderer Sorgfalt geprüft. Auch friedliche Veranstaltungen wie Straßenfeste und Weihnachtsmärkte sind bedauerlicherweise inzwischen mögliche Ziele für Angriffe und Anschläge. Daher sind auch die behördlichen Bewertungen und Anforderungen für die Sicherheit von Veranstaltungen höher als das früher erforderlich war. Daran angepasste Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel das Vorhalten von Sammelplätzen oder auch Rettungsmittelflächen, führen dann auch zu einer anderen Inanspruchnahme der Natur. Dies ist von der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde für jede Veranstaltung neu zu prüfen – zumal die Datenlage veraltet und unvollständig war. Auch in dieser Prüfung spielen die größer werdenden Flächenbedarfe (größere Zeltflächen, Parkplätze, Energie-Camping usw.) eine wichtige Rolle. Die private Veranstaltung aus den Anfängen mit 1.000 Besucherinnen und Besuchern hat andere Auswirkungen auf die Natur und Landschaft als ein Festival mit 5.000 bis 9.000 Besucherinnen und Besuchern.
Wie geht es weiter?
Die Kreisverwaltung steht schon seit einiger Zeit in engem Kontakt mit allen beteiligten Behörden und auch der Veranstalterin. Seit der erstmaligen Vorlage des Sicherheitskonzeptes Anfang Februar hat es etliche Besprechungstermine und Vor-Ort-Termine gegeben. Der letzte Termin vor Ort hat am Donnerstag 16.04.2026 stattgefunden. Eine finale Stellungnahme wird spätestens bis Mittwoch, 22.04.2026 bei der Gemeinde Stemwede vorliegen. Erst wenn unsere finalisierte Antwort vorliegt, kann die Gemeinde über den konkreten Antrag zur Veranstaltung entscheiden.
Die Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung ergeht gesondert gegenüber der Veranstalterin bzw. gegenüber den von ihr beauftragten Rechtsanwälten und soll möglichst parallel zu den anderen Stellungnahmen versandt werden. Die beauftragten Anwälte werden die Veranstalterin zu weiteren rechtlichen Schritten beraten. Die dortigen Entscheidungen sind abzuwarten.
Sofern es zu einer Klage und/oder einem Eilrechtschutzverfahren kommt, begrüßt die Kreisverwaltung diesen Schritt. Es liegt im Sinne aller Beteiligten, Klarheit über Anforderungen für Großveranstaltungen auf dem Gelände des Waldfriedens zu bekommen.
Hinweis: Grundsätzlich ist jede Veranstaltung hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Befreiung und der ordnungsbehördlichen Genehmigung eigenständig zu prüfen. Insofern kann zu zukünftigen Veranstaltungen derzeit keine Aussage getroffen werden.



