Luftaufnahme eines Landgasthofs mit mehreren Gebäuden, umgeben von Feldern, Wiesen und Waldgebieten; im Hintergrund sind Windräder und ein weiter Blick über die Landschaft zu sehen.

Antrag zur Wilhelmshöhe gilt als zurückgenommen

Hintergrund sind offensichtlich unvollständige Antragsunterlagen. Wird ein Bauantrag nach entsprechender Aufforderung nicht fristgerecht vollständig eingereicht, gilt er rechtlich als zurückgenommen. Damit ist das laufende Verfahren beim Kreis beendet. Daher ist auch eine Entscheidung der Gemeinde Stemwede über das gemeindliche Einvernehmen aktuell nicht erforderlich.

Der Stemweder Bauausschuss hatte sich bereits Anfang September mit dem damals vorliegenden Antrag beschäftigt und festgestellt, dass die Unterlagen Mängel aufwiesen. Der Kreis Minden-Lübbecke wurde daraufhin gebeten, auf vollständige Antragsunterlagen hinzuwirken.

Interessenten, die nicht aus der Region kommen, hatten eine Nutzungsänderung für das Areal der Wilhelmshöhe in Haldem beantragt. Nach deren Plänen sollte dort ein Mehrgenerationenhaus entstehen, das Wohnangebote für Senioren auch mit einer Jugendhilfe-Einrichtung verbinden sollte.

Grundsätzlich hatten die Stemweder Verwaltung und auch der Bauausschuss erklärt, einer Nutzungsänderung des Berggasthofs Wilhelmshöhe gegenüber aufgeschlossen zu sein. Neben der vorhandenen Gastronomie mit Hotel seien aus Sicht der Gemeinde auch unterschiedliche Formen des Wohnens grundsätzlich denkbar. Voraussetzung für eine erneute Beratung wäre jedoch ein vollständiger und prüffähiger Antrag.

Sollte künftig ein neuer Antrag eingereicht werden, würde der Kreis Minden-Lübbecke die Gemeinde Stemwede erneut am Verfahren beteiligen. Dann wäre auch wieder eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.