Tempo 30 im Kurgebiet:

Die Gemeinde Stemwede setzt sich für eine höhere Aufenthaltsqualität im Luftkurort Levern ein. Ein Baustein könnte aus Sicht der Gemeindeverwaltung die Einführung von Tempo 30 auf einem Teilstück der Ortsdurchfahrt im Bereich des Kurgebietes sein. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben lassen eine solche Regelung derzeit jedoch nicht zu.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Luftkurortes gibt es immer wieder auch Hinweise und berechtigte Interessen die Aufenthaltsqualität in Levern zu verbessern. „Es geht jedoch ausdrücklich nicht darum, die Geschwindigkeit auf der gesamten Ortsdurchfahrt zu reduzieren“, betont Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat. Vielmehr solle geprüft werden, ob in einem begrenzten Abschnitt – etwa in der Nähe des Kurparks – eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h möglich sei. Der Kreis Minden-Lübbecke, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, hat diese Möglichkeit bereits geprüft. Das Ergebnis: Nach geltendem Straßenverkehrsrecht kann eine entsprechende Anordnung nicht getroffen werden. Zwar sieht das Straßenverkehrsrecht in besonders schützenswerten Bereichen, etwa in Luftkurorten, grundsätzlich die Möglichkeit verkehrsrechtlicher Maßnahmen vor. Voraussetzung dafür ist jedoch eine konkrete Gefahrenlage. Diese liegt nach Einschätzung der Fachbehörde nicht vor.

„Wir haben Verständnis für die Entscheidung des Kreises. Die Behörde ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und hat nur einen sehr engen Handlungsspielraum“, erklärt Abruszat. Auch die Bezirksregierung habe diese Rechtsauffassung bestätigt. Gleichzeitig habe sie aber auch deutlich gemacht, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Erholungsräumen grundsätzlich begrüßt werden.

Vor diesem Hintergrund hat sich Stemwedes Bürgermeister nun an den heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Vogt gewandt, um sein Anliegen beim Gesetzgeber in Berlin zu platzieren. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für staatlich anerkannte Kurorte weiterzuentwickeln. Nach Vorstellung des Bürgermeisters sollte Kommunen künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, in Bereichen mit besonderer Bedeutung für Erholung und Gesundheit, eigenständig Tempo-30-Regelungen anzuordnen. „Kommunen mit staatlich anerkannten Kurorten sollten die Möglichkeit erhalten, die Aufenthaltsqualität im unmittelbaren Umfeld von Kur- und Erholungseinrichtungen durch eine angemessene Verkehrsberuhigung zu stärken“, so Abruszat.

Mit dieser Anfrage in Berlin möchte die Gemeindeverwaltung zunächst die rechtlichen Möglichkeiten umfassend klären, bevor konkrete Vorschläge in die politischen Gremien eingebracht werden. „Nur wenn der Gesetzgeber den Kommunen die notwendigen Spielräume eröffnet, kann der Rat über entsprechende Konzepte beraten und entscheiden“, macht der Bürgermeister deutlich.