Viele Zuschauer, die im Bühnenlicht dichtgedrängt und mit nach oben gerissenen Armen vor einer Bühne stehen und mitsingen. 

Festivals in Stemwede: Bürgermeister rät Veranstaltern rechtzeitig die Weichen zu stellen

++ Festival-Absage bedeutet nicht automatisch das Aus anderer Festivals ++

Die Mitarbeiter des Stemweder Ordnungsamtes hätten deshalb bereits Gespräche mit den Organisatoren vom JFK Stemwede und der Waldfrieden Events GmbH geführt, um sich zu den Planungen und den behördlichen Vorgaben abzustimmen, berichtet Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat. „Stemwede hat ein große Festivaltradition. Auch wenn das „Hai in den Mai“-Festival aus juristischen Gründen nicht stattfinden durfte, bedeutet es nicht automatisch, dass sämtliche Großveranstaltungen in Stemwede betroffen sind“, erinnert Bürgermeister Kai Abruszat an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Das Gericht hatte die Rechtsauffassung der Gemeinde Stemwede hinsichtlich einer Veranstaltungsgenehmigung bestätigt. Genauso den Weg, den die Gemeinde dem Veranstalter aufgezeigt hatte, um noch kurzfristig eine Lösung für das „Hai in den Mai“-Festival herbeizuführen. Bekanntlich hatte der Veranstalter keine naturschutzrechtliche Genehmigung vom Kreis Minden-Lübbecke erhalten. Dieses war letztlich das K.O.-Kriterium, das dazu geführt hat, dass Stemwedes Bürgermeister keine Genehmigung zur Durchführung des Festivals erteilen durfte.

++ Ohne Fläche kein Festival: naturschutzrechtliche Befreiung ist verpflichtend ++

Jeder Veranstalter eines Großevents habe deshalb zuerst zu klären, ob die jeweilige Veranstaltungsfläche überhaupt zur Verfügung steht beziehungsweise er sie nutzen darf. „Im Klartext heißt das: ohne Fläche kein Festival“, macht Kai Abruszat deutlich. „Bei den Waldfrieden-Festivals im Stemweder Berg in Wehdem handelt es sich um Flächen, die im Landschaftsschutzgebiet liegen. Beim Ilweder Wäldchen in Haldem, dem Gelände des `Umsonst & Draußen`-Festivals, handelt es sich um ein Areal, das in den 60er-Jahren durch den damaligen Kreis Lübbecke ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet deklariert wurde. Für beide Gelände wird deshalb auch eine naturschutzrechtliche Befreiung des Umweltamtes des Kreises benötigt.“ In diesem Zusammenhang sei die ordnungsbehördliche Verordnung für das Naturschutzgebiet im Stemweder Berg der Bezirksregierung Detmold aus dem Jahr 2018 zu beachten.

Erst danach könne sich die Gemeinde, als zuständige Ordnungsbehörde, überhaupt mit Themen wie dem Sicherheitskonzept, den Rettungswegen oder der Verkehrslenkung beschäftigen, erklärt der Verwaltungschef. „Das ist die Konsequenz aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Minden und des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das haben wir den Veranstaltern auch noch einmal ganz deutlich mitgeteilt.“

Die Ereignisse und Entscheidungen der letzten Woche hätten verdeutlicht, dass es für Veranstalter von Großevents immer herausforderndere Auflagen gebe. Gleichzeitig zeigten die Urteile aus Minden und Münster auch, dass eine Verwaltung und der Bürgermeister an Recht und Gesetz gebunden sind und nicht nach Gefühl und Wellenschlag entscheiden könnten, so Abruszat, der in diesem Zusammenhang auch noch einmal ganz deutlich auf einen Bestandsschutz für langjährige Events eingeht. „Sätze wie `Das war aber immer so` oder `Das haben wir aber immer so gemacht` können wir als Behörde nicht gelten lassen. Für jede Großveranstaltung bedarf es jedes Mal auch eine neue Betrachtung und Beurteilung der Situation.“

Als Bürgermeister rate er immer wieder dazu, alle notwendigen Weichen rechtzeitig zu stellen und die Herausforderungen nicht zu ignorieren. „Natürlich sind meine Mitarbeiter aus der Verwaltung oder auch ich als Bürgermeister jederzeit gesprächsbereit, wenn es Fragen zu Anträgen oder Formalitäten gibt“, erklärt Kai Abruszat abschließend.