Luftaufnahme einer ländlichen Landschaft mit Feldern, Wiesen, einzelnen Höfen und kleinen Ortschaften vor einem bewaldeten Höhenzug unter klarem blauem Himmel. Im unteren Bildbereich verläuft ein gelb-schwarz gestreiftes Absperrband diagonal über das Bild. Auf dem Band steht in schwarzer Schrift „KOMMUNEN AM LIMIT“.

OWL-Kommunen am Limit: Bürgermeister fordern Neustart

Äußerlich sichtbar wurde das durch Ortseingangstafeln, die mit einem schwarz-gelben Flatterband mit der Aufschrift „Kommunen am Limit“ umwickelt wurden.  

Die mangelhafte finanzielle Ausstattung der Kommunen bei gleichzeitiger Übertragung immer neuer Aufgaben und Entscheidungen für immer höhere Standards durch Bund und Länder hat den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt!“ über Jahre hinweg komplett ad absurdum geführt. 

„Es ist Zeit für einen Neustart. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam das Ruder herumreißen. (Bürgermeister Kai Abruszat)

„Immer mehr Aufgaben, aber nicht die nötigen Haushaltsmittel: das geht nicht mehr gut. Wenn die kommunale Demokratie vor Ort in Gefahr gerät destabilisiert sich unser gesamtes demokratisches Gemeinwesen“, warnte Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat. „Es ist Zeit für einen Neustart. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam das Ruder herumreißen.“  

Die insgesamt rund 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den OWL-Kommunen können und dürfen nicht zu Ausfallbürgen bzw. Leidtragenden des kommunalunfreundlichen Finanzierungsgebarens der Bundes- und Landesebene werden.

Weitere Steuererhöhungen oder gar die Schließung wesentlicher Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, die die Lebensqualität in den OWL-Kommunen ausmachen, darf es in Folge dieses Totalausfalls der weiteren staatlichen Ebenen nicht geben. 

Soweit Bund und Länder das kommunale Finanzdefizit durch echte zusätzliche Finanzmittel nicht kurzfristig verbessern und mittelfristig beseitigen, werden alle in und für die OWL-Kommunen verantwortlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die Räte gleichlautende Beschlüsse vorbereiten, nach denen zusätzliche Aufgaben vor dem Hintergrund des Kommunalen Selbstverwaltungsrechts sowie der Verpflichtung zum wirtschaftlichen Handeln nur noch bei vollständiger und zusätzlicher Finanzierung durch Bund und Land übernommen werden - exakt orientiert an dem o. g. Konnexitätsgrundsatz.