In Betrieben im Nachbarkreis Diepholz liegen aktuell Ausbrüche der aviären Influenza vor. Das hat Auswirkungen auf Geflügelhaltungen im Kreis Minden-Lübbecke, die sich in der Nähe befinden.
Der Kreis Diepholz hat Schutzzonen mit einem Radius von drei Kilometern und Überwachungszonen mit einem Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsbestände eingerichtet. Die Zonen umfassen Teile des Kreises Minden-Lübbecke im Bereich der Gemeinde Stemwede.
Das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke hat Allgemeinverfügungen zur Festlegung der Restriktionszonen und der Auflagen erlassen, die für die Betriebe gelten, die in den Zonen liegen. Dazu gehören unter anderem ein sogenanntes Verbringungsverbot und eine Reihe von Hygieneauflagen.
Die umfangreichen Auflagen sind in den Allgemeinverfügungen im amtlichen Kreisblatt veröffentlicht. Der Radius der Zonen ist um die Orte Marl und Hemsloh gezogen worden. Dort sind die Zonen auf Karten eingezeichnet und die jeweils geltenden Auflagen in einer übersichtlichen Tabelle aufgelistet.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke:
In der Allgemeinverfügung ist ein Link zu einer interaktiven Karte enthalten, mit deren Hilfe man durch Eingabe einer Adresse feststellen kann, ob der eigene Betrieb in einer der Zonen liegt.



