Wenn das Osterfeuer allerdings in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet stattfindet, ist das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke die Genehmigungsbehörde. In diesen Fällen muss die Untere Naturschutzbehörde eingebunden werden – und das schon bis zum 21. März 2025.
In der Gemeinde Stemwede ist der überwiegende Teil der Flächen als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dort ist es verboten Feuer zu entzünden. Der Kreis Minden-Lübbecke erteilt in der Regel unkompliziert und kostenfrei Ausnahmegenehmigungen bei größeren Veranstaltungen, die von Vereinen oder auch Freiwilligen Feuerwehren beantragt werden und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Auch eine gesamte Einwohnerschaft eines Ortsteils oder Bezirks darf Osterfeuer veranstalten.
Die Gemeindeverwaltung motiviert die Stemwederinnen und Stemweder, auf das Abbrennen von privaten Osterfeuern zu verzichten und stattdessen an gemeinsamen Veranstaltungen der Vereine, Dorfgemeinschaften oder Feuerwehren in den einzelnen Ortsteilen teilzunehmen. Dadurch kann im Interesse der Umwelt die Anzahl der Osterfeuer reduziert werden und zudem die Gemeinschaft und der Zusammenhalt in den Dörfern gefördert und gestärkt werden.
REGELN & HINWEISE:
Es dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände, unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Keinesfalls zu verwenden sind beschichtetes oder behandeltes Holz sowie sonstige brennbare Materialien und Brandbeschleuniger.
Das Verbrennen von Müll, Altreifen, Altöl, Benzin, Kunststoffen usw. ist gesetzlich verboten und ordnungswidrig, ggf. strafbar. Auch zum Anzünden dürfen nur Stroh, Reisig usw. verwendet werden.
Naturschutzverbände weisen darauf hin, dass das vielfach bereits seit dem Herbst zusammengetragene Brenngut zahlreichen Tierarten - Vögeln ebenso wie Kleinsäugetiere - eine in der heutigen Zeit seltene und daher willkommene Deckung, Behausung und Nistmöglichkeit bietet. Manche Vogelarten ziehen hier im Frühjahr ihre Jungen groß, die nachtaktiven Igel verbringen hierin ihre Tagesruhe oder befinden sich noch in ihrem Winternest. Alle diese Tiere werden durch das Abbrennen des Osterfeuers erheblich gefährdet.
Diese Gefährdungen können weitgehend vermieden werden, wenn das Brenngut entweder erst kurz vor dem Anzünden zusammengetragen oder aber vollständig umgeschichtet wird, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können.
Wegen möglicher Gefährdungen oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit sind aus immissionsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Gründen folgende Mindestabstände unbedingt einzuhalten:
Der Verbrennungsort muss mindestens
- 100 m von bewohnten Gebäuden, Wäldern, Mooren und Heiden
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
- 25 m von Hecken, Gebüschen, ähnlichen Anpflanzungen und sonstigen Gebäuden
- 10 m von Wirtschaftswegen
entfernt liegen. Sollten die genannten Mindestabstände nicht eingehalten werden, kann ein Osterfeuer untersagt werden.
Der Veranstalter ist vor Ort für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften verantwortlich, insbesondere
- darf der Verbrennungsort erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig erloschen und auch bei aufkommendem Wind ein Funkenflug ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls ist eine Brandwache einzurichten.
- sind alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit Personen insbesondere Kinder und auch der Straßenverkehr nicht gefährdet werden.
Falls es durch das Osterfeuer zu konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit kommt, weil einzelne hier genannte Bestimmungen nicht beachtet wurden, wird die Feuerwehr zum vollständigen Ablöschen eingesetzt. Die Kosten für den Feuerwehreinsatz hat dann der Veranstalter zu tragen.
Sollte nach dem Osterfeuer festgestellt werden, dass die genannten Bestimmungen von dem Veranstalter nicht eingehalten worden sind, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.
Nach § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Stemwede ist die Verwendung pflanzlicher Rückstände für Osterfeuer anzeigepflichtig, dieses gilt auch für private Osterfeuer.
Für die Ausgabe von alkoholischen Getränken während der Veranstaltung ist eine gaststättenrechtliche Gestattung der Gemeinde Stemwede erforderlich.