Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen, da durch umstürzende Grabsteine schwere Verletzungen verursacht werden können.
In diesem Jahr werden die Grabmale durch ein Fachunternehmen am Montag, den 11.05.2026 mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft.
Die Nutzungsberechtigten haben selbstverständlich die Möglichkeit, bei der Grabsteinkontrolle dabei zu sein. Die Prüfer sind vor Ort erreichbar unter Tel.-Nr. 0163 63 70 898. Die Überprüfung soll nach Angabe des Fachunternehmens ungefähr (+/- 20 Minuten) zu folgenden Zeiten stattfinden:
Datum: | Friedhof: | Beginn: | Ende: |
11.05.2026 | Dielingen | 11.00 Uhr | 12.00 Uhr |
11.05.2026 | Drohne | 12.00 Uhr | 12.45 Uhr |
11.05.2026 | Haldem | 12.45 Uhr | 14.00 Uhr |
11.05.2026 | Arrenkamp | 14.00 Uhr | 14.15 Uhr |
11.05.2026 | Wehdem | 14.15 Uhr | 15.30 Uhr |
11.05.2026 | Oppendorf | 15.30 Uhr | 16.30 Uhr |
11.05.2026 | Twiehausen | 16.30 Uhr | 17.00 Uhr |
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 500 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet (und umgelegt). Die Nutzungsberechtigten erhalten eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Die Instandsetzung des Grabsteins sollte durch eine Fachfirma erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.
Um derartige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, werden alle für die Unterhaltung Verantwortlichen hiermit gebeten, die Grabmale selbst zu überprüfen. Liegt eine ausreichende Standsicherheit nicht mehr vor, ist der Stein unverzüglich durch ein Fachunternehmen ordnungsgemäß zu befestigen.
Stemwede, den 27.03.2026
gez. Abruszat


