Das Land Nordrhein-Westfalen setzt jedes Jahr einen kommunalen Finanzausgleich fest, das sogenannte Gemeindefinanzierungsgesetz. Bestandteil des Gesetzes ist auch eine Kurortehilfe für alle anerkannten Kurorte nach dem Kurortegesetz NRW.
Damit anerkennt das Land NRW, die Bemühungen der Gemeinde Stemwede, die Infrastruktur für den Luftkurort vorzuhalten. Der Betrag kann beispielsweise für die Unterhaltung des Leverner Kurparks, aber auch für andere touristische Zwecke eingesetzt werden.
„Es ist motivierend, dass das Land NRW die Bemühungen von Rat und Verwaltung anerkennt. Ich rechne auch in den kommenden Haushaltsjahren mit einer jährlichen Zuweisung aus dem Landeshaushalt in vergleichbarer Höhe. Diesen Betrag können wir sehr gut gebrauchen“, so Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat.



