Weitläufige Parklandschaft an einem sonnigen Tag. Im Vordergrund liegt eine leicht feuchte, grünliche Rasenfläche. Rechts verläuft ein geschwungener, befestigter Weg. In der Mitte stehen mehrere Holzpfosten und Spiel- oder Bewegungsgeräte mit einem blauen Sonnensegel. Umgeben ist die Fläche von Bäumen mit teils herbstlichem Laub; im Hintergrund sind Häuser zu sehen. Der Himmel ist hellblau mit dünnen Wolken, die Sonne scheint von links oben.

50.000 Euro für den Luftkurort Levern

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt jedes Jahr einen kommunalen Finanzausgleich fest, das sogenannte Gemeindefinanzierungsgesetz. Bestandteil des Gesetzes ist auch eine Kurortehilfe für alle anerkannten Kurorte nach dem Kurortegesetz NRW.

Damit anerkennt das Land NRW, die Bemühungen der Gemeinde Stemwede, die Infrastruktur für den Luftkurort vorzuhalten. Der Betrag kann beispielsweise für die Unterhaltung des Leverner Kurparks, aber auch für andere touristische Zwecke eingesetzt werden.

„Es ist motivierend, dass das Land NRW die Bemühungen von Rat und Verwaltung anerkennt. Ich rechne auch in den kommenden Haushaltsjahren mit einer jährlichen Zuweisung aus dem Landeshaushalt in vergleichbarer Höhe. Diesen Betrag können wir sehr gut gebrauchen“, so Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat.