Verkehrssymbole

Aufruf an die ÖPNV-Interessenverbände zur Neubesetzung des MHV-Beirats

Nach der Kommunalwahl 2025 sind auch die Mitglieder des Beirates der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (MHV) für die begonnene Legislaturperiode neu zu benennen. 

Der Beirat begleitet gem. § 13 des Gesellschaftervertrages der MHV die Aufstellung, Fortschreibung, Umsetzung und Evaluation des Nahverkehrsplanes beratend. Er nimmt darüber hinaus gemäß § 2 Abs. 8 u. 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Interessen der Nutzer/innen des ÖPNV sowie gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Interessen mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkter Fahrgäste wahr. 

Der Beirat besteht aus 14 Mitgliedern. Im Beirat vertretene Interessengruppen bzw. –verbände müssen im Bedienergebiet der MHV (Kreise Herford und Minden-Lübbecke) vertreten sein. Für jedes Mitglied des Beirates ist von der jeweils entsendenden Gruppe / Institution ein/e (persönliche) Vertreter/in zu benennen. Der neue MHV-Beirat wird seine Arbeit voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 aufnehmen.

Zur Vertretung ihrer o.g. Interessen im Beirat der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft (MHV) haben die folgenden Verbände / Institutionen die Möglichkeit, Vertreter/innen vorzuschlagen: 

  1. für die Vertretung von Behinderten-, Senioren- und/oder Sozialverbänden vier Sitze (zwei Sitze je Kreisgebiet Herford und Minden-Lübbecke),
  2. je ein Sitz je Kreisgebiet Herford und Minden-Lübbecke für eine/n Vertreter/in eines allgemein anerkannten Fahrgastverbandes, der/die sowohl die allgemeinen Interessen von ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzern als auch gleichzeitig die Interessen von Fahrgästen, die überwiegend eine Bus-Schiene-Verbindung nutzen, wahrnimmt (z.B. VCD, Pro Bahn, NABU, BUND);
  3. für die Vertretung der Interessen von Auszubildenden (Schüler/innen, Studierende, „klassische“ Auszubildende) eine Vertreterin / ein Vertreter im MHV-Gebiet

 

Für die Besetzung weiterer Vertreter/innen im Beirat (Gleichstellungsbeauftragte, Mobilagenten, Verkehrsunternehmen, Busfahrer/innen) werden die entsendenden Institutionen von der MHV unmittelbar angesprochen.

Interessensbekundungen / Besetzungsvorschläge werden bis zum 31.03.2026 bei der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft erbeten:

  • auf dem Postwege: Herforder Str. 45 (Badehaus 1), 32545 Bad Oeynhausen
  • oder per E-Mail kontakt@mhv-info.de

  

Die Besetzung erfolgt nach Empfehlung der jeweiligen Verbände / Institutionen. Erforderlichenfalls (abhängig von der Zahl der eingegangenen Vorschläge) findet mit den o. bezeichneten „Gruppen“ vor einer abschließenden Nominierung noch eine Abstimmung statt.


Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hans-Herbert Bents (Tel. 05731 84204 14 / E-Mail: hans-herbert.bents@mhv-info.de) zur Verfügung.