Vereinfachte Flurbereinigung Ströhen-Süd

Amt für regionale Landesentwicklung
Leine-Weser                                                                                                               
Sulingen, 18.12.2025

Geschäftsstelle Sulingen

Galtener Str.16
27232 Sulingen

Vereinfachte Flurbereinigung Ströhen-Süd, Verfahrensnummer: 2677

Az.: Red – 2677 005.0-06.00

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ströhen-Süd werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), unter Einschluss der Änderungen festgestellt. 

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben für die Beteiligten ausgelegen. In Folge dessen sind Hinweise und Einwendungen zur Wertermittlung vorgetragen worden. Nach örtlicher Überprüfung sind die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung in einer Aufstellung nachgewiesen und in einem Ausdruck der Wertermittlungskarten in Rot gekennzeichnet worden. Diese liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, nach vorheriger Terminabsprache (unter der Tel.-Nr.: 04271 / 801-155) zur Einsichtnahme aus. 

Begründung: 

In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ströhen-Süd wurden nach Anhörung des Vorstandes die Ergebnisse der Bodenschätzung für die Wertermittlung zugrunde gelegt und gemäß dem Wertermittlungsrahmen umgesetzt. Die örtliche Überprüfung und Bewertung erfolgte unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen, der nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft mit der Durchführung der Wertermittlung beauftragt wurde.

Der Wertermittlungsrahmen ist mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Ströhen-Süd am 14.02.2024 vorläufig und am 27.03.2025 endgültig abgestimmt worden.

In der Zeit vom 21.02.2024 bis 09.04.2025 fand eine Feldbegehung im Verfahrensgebiet der Vereinfachten Flurbereinigung Ströhen-Süd statt. Die Bewertungen wurden in einem digitalen Feldbuch erfasst und in das Grafiksystem der Flurbereinigung übernommen.

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am Donnerstag, dem 27.11.2025, Dienstag dem 02.12.2025, Mittwoch dem 03.12.2025 und Donnerstag dem 04.12.2025 für die Beteiligten ausgelegen. Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde waren anwesend um Auskünfte zu erteilen. Die Beteiligten hatten Gelegenheit im Anhörungstermin Einwendungen und Hinweise vorzubringen. 

Die Einwendungen und Hinweise gegen die Wertermittlungsergebnisse wurden von der Flurbereinigungsbehörde unter Hinzuziehung des landwirtschaftlichen Sachverständigen überprüft. Die Überprüfungen führten teilweise zu Änderungen der Wertermittlungsergebnisse. Die Wertermittlungsergebnisse einschließlich der Änderungen sind Gegenstand dieser Feststellung. Nach der Behandlung aller vorgebrachten Einwendungen und Hinweisen ist die Voraussetzung für diese Feststellung gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim oder bei der Geschäftsstelle Sulingen des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Galtener Str.16, 27232 Sulingen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. 

Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur eingehalten, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der Frist bei der o.g. Behörde eingegangen ist.

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung (§ 115 FlurbG)

 

Hinweis:

Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lw.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Bekanntmachungen“.

 

Im Auftrage

-im Original gezeichnet-

(Reddehase)