Beschlussvorlage - 2014 / 20
Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.10 „Gewerbegebiet Oppenwehe“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Hochregallagers der Fa. OKT Germany (Kunststofftechnik) hier: Beschluss über die Äußerungen aus der frühzeitigen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und Entwurfsbeschluss / Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGBKörperschaft
Gemeinde Stemwede