Beschlussvorlage - 2014 / 168
Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.10 „Gewerbegebiet in Oppenwehe“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Hochregallagers der Fa. OKT Germany GmbH (Kunststofftechnik) hier: Kenntnisnahme der Äußerungen aus der frühzeitigen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Ziffer 2 BauGB i. V. m. § 3 (1) BauGB Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.10 „Gewerbegebiet in Oppenwehe“Körperschaft
Gemeinde Stemwede