Beschlussvorlage - 2014 / 107
Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.10 „Gewerbegebiet in Oppenwehe“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Hochregallagers der Fa. OKT Germany GmbH (Kunststofftechnik) hier: Erneuter Entwurfsbeschluss / Erneuter Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (3) BauGBKörperschaft
Gemeinde Stemwede