Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist für die L766 Träger der Straßenbaulast. „Das zuständige Verkehrsministerium hat eine Rechtsgrundlage herausgegeben, auf Grund derer Markierungen von Schutzstreifen auch außerhalb geschlossener Ortschaften zulässig sein können, allerdings nur bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen,“ erläutert Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat die neue Situation. Natürlich sei ein kompletter Radweg immer die beste Variante. Bis es allerdings soweit sei, könne durch Markierung von Schutzstreifen ein unterstützendes Angebot dem Radverkehr wichtige Impulse geben.
Zu Beginn der Ortsdurchfahrt Levern enden die Schutzstreifen. Für den innerörtlichen Bereich liege bislang eine verkehrsrechtliche Anordnung der Kreisverwaltung nicht vor. Möglich sei aber, dass dieses in späterer Zukunft nachgeholt werde, beispielsweise dann, wenn die Fahrbahn im innerörtlichen Bereich Leverns eine Sanierung erhalte. „Perspektivisch kann ich mir für Teilbereiche der Ortsdurchfahrt auch eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bislang Tempo 50 auf dann Tempo 30 vorstellen,“ führt Abruszat weiter aus.
Nach Inbetriebnahme des Kurparks im vergangenen Jahr sei es überlegenswert, im Zusammenhang mit der Definition von Kurgebieten und des Schutzes der Luftreinhaltung mit den zuständigen Stellen hierüber Gespräche zu führen. Bekanntlich hat der Ortsteil Levern erst vor wenigen Monaten den Status als Luftkurort erhalten.