„Die Forderung nach einem generellen Verbot von Pferdekutschen im Straßenverkehr ist überzogen und nicht sachgerecht“, bewertet Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat die Haltung der Tierrechtsorganisation Peta.
Am vergangenen Freitag gab es im Stemweder Ortsteil Dielingen einen schweren Verkehrsunfall, bei dem die Fahrerin eines Pkw ein Pferdegespann offensichtlich übersehen hatte und mit diesem kollidierte. Dabei zogen sich am Unfall beteiligte Personen zum Teil schwere Verletzungen zu. Laut Polizeibericht erlitten die Kutschpferde leichte Verletzungen und wurden tierärztlich versorgt.
Dieser tragische Unfall gebe, so Abruszat, keinen Anlass, ein generelles Verbot von Pferdekutschen im Kreis Minden-Lübbecke einzuführen, da nach den in den Medien dargestellten Einzelheiten der Unfall gerade nicht auf ein Fehlverhalten des Kutschfahrers zurückzuführen sei. Generell gebe es ohnehin nur noch wenige Pferdegespanne, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Zumeist geschehe dies zu besonderen Anlässen oder zu gelegentlichen Ausfahrten.
„Wir haben bei uns in Stemwede, als ländlich geprägte Gemeinde, eine lange Tradition im Umgang mit Pferden und Kutschen. Ein generelles Verbot würde beispielsweise dazu führen, dass auch Kutschfahrten für Hochzeitspaare nicht mehr möglich wären“, führt Abruszat aus. Auch müsse man berücksichtigen, dass es hin und wieder im Zusammenhang mit heimischen Brauchtumsfeierlichkeiten Kutschfahrten gebe. „Bei einigen Schützenfesten werden proklamierte Königspaare gern – und zur Freude zahlreicher Festteilnehmer – mit der Kutsche durch den jeweiligen Ortsteil gefahren. Es ist meine feste Überzeugung, dass an dieser Tradition auch in Zukunft festgehalten werden darf.“
Auf zahlreichen landwirtschaftlichen Höfen und in – mit Liebe zum Detail – ehrenamtlich geführten Reit- und Fahrvereinen würden, so Abruszat weiter, Pferde sehr gut gepflegt und versorgt. „Ich freue mich jedenfalls immer wieder darüber, wie sehr der Pferdesport ehrenamtlich und mit ausgesprochener Liebe zum Pferd bei uns in Stemwede ausgeübt wird.“ Reflexhaft generelle Verbote einzufordern, sei eine Überreaktion. „Dies habe ich Landrat Ali Doğan auch mitgeteilt, verbunden mit der Bitte, diese Haltung bei einer möglichen Prüfung eines Kutschverbots auf Kreisebene mit einzubeziehen“, erläutert Abruszat weiter.
Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr für jeden Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert, seien für jeden ein guter Maßstab und bindend – auch wenn individuell menschliches Fehlverhalten immer wieder vorkommen könne.