Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nächster Stichtag: der 19. Januar 2027. Mehr zu den Fristen, benötigten Unterlagen und Folgen bei verspätetem Umtausch hier im Überblick.

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen.
So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
(Quellen: Bundesregierung.de / ADAC.de)
Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum* ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
* das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins finden Sie auf der Vorderseite im Feld 4a.
Stichtag für Umtausch verpasst: Was heißt das?
Folgende Fristen sind bereits abgelaufen:
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen Sie auch dann weiter unbefristet fahren, wenn die Umtauschfrist oder das Ablaufdatum verstrichen ist.
Achtung:
Der Fahrer bzw. die Fahrerin riskiert in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis") – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.
Wichtig:
Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Frist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind. Insbesondere das Anmieten eines Mietwagens kann problematisch werden.Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.01.2033 tauschen.
Wo ist der Führerschein umzutauschen?
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürgerservice des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden.
Stemwederinnen und Stemweder können den Antrag aber auch das ganze Jahr über in der Gemeindeverwaltung stellen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin!
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Für den Umtausch bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktueller Führerschein
- ggf. Zusatzerklärung T-Klasse
Es wird eine Gebühr in Höhe von 25,30 € erhoben (35,30 € mit T-Klasse).Bezahlung:
Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:- Barzahlung
- Per EC-Karte
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre.
Wichtig: Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche.
Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein für Pkw- und Motorradklassen, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.Muss mit dem Umtausch auch die Fahrprüfung wiederholt werden?
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Ist auch der Motorradführerschein befristet?
Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.
Was gilt für den Umtausch von Lkw- oder Busführerscheinen?
Ein Umtausch von Lkw- und Busführerscheinen erfolgt nicht nach dem Stufenplan. Hierbei müssen andere "echte" Befristungen beachtet werden.
Weitere Hinweise finden Sie beim ADAC


