Das interkommunale Handwerkerfrühstück der Städte Espelkamp, Rahden und der Gemeinde Stemwede ist auf gute Resonanz gestoßen. Zahlreiche Handwerksbetriebe aus den drei Kommunen nutzten die Gelegenheit, sich in angenehmer Atmosphäre des Lokschuppens der Rahdener Firma Meierguss auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und fachliche Impulse mitzunehmen.
Nach dem Hin und Her um das diesjährige „Hai in den Mai“-Festival in Wehdem und der letztendlichen Absage des Events, ist der Gemeindeverwaltung Stemwede sehr daran gelegen, dass die Veranstalter der nächsten, anstehenden Großveranstaltungen in Stemwede keine Zeit verlieren und auch formal alles rechtzeitig in die Wege leiten – beispielsweise für das „Umsonst & Draußen“-Festival in Haldem oder auch für das „Wonderland“-Festival in Wehdem.
Die Gemeinde Stemwede kann das diesjährige „Hai in den Mai“-Festival nicht genehmigen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat kurz vor dem terminierten Festival-Start das Begehren der Veranstalterin zurückgewiesen, die Gemeinde im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über mehrere von ihr gestellte Anträge - auf Marktfestsetzung, immissionsschutzrechtliche Ausnahme sowie gaststättenrechtliche Erlaubnis - zu entscheiden.
Bürgermeister lässt sich nicht erpressen und hinterfragt Kommunikationsstrategie des Veranstalters – Gemeinde ist an Recht und Gesetz gebunden – Trotzdem ist Festivalstart noch möglich.
Erstmals seit langer Zeit gibt es in der kommenden Woche wieder Konzerte in der Leverner Festhalle. Am Dienstagabend spielt das Luftwaffenmusikkorps Münster ein Benefizkonzert, zwei Tage später gibt es die „ABBA-Tribute-Show“ mit Uwe Müller. Die Vorverkaufszahlen belegen: diese Gelegenheit wollen offenbar viele nicht verpassen.
Zu der von der Waldfrieden-Events GmbH beantragten Veranstaltung „Hai in den Mai“ vom 30.04.2026 – 03.05.2026 haben uns heute mehrere Presseanfragen erreicht, die uns Veranlassung geben, zum aktuellen Stand des Verfahrens wie folgt Stellung zu nehmen:
23.04.2026 - Mitteilung Kreis Minden-Lübbecke - Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) zur Durchführung der Veranstaltung „Hai in den Mai“ 2026
Die Haushaltslage der Gemeinde Stemwede bleibt weiterhin angespannt. Auch wenn der Kreis Minden-Lübbecke als Kommunalaufsicht den Haushaltplan der Gemeinde offiziell genehmigt hat, sieht sich die Verwaltung zu einschneidenden Maßnahmen veranlasst.