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Melderegisterauskunft

Kosten

Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister

Die Höhe der Verwaltungsgebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister richtet sich nach Tarifstelle 5.1 des Allgemeinen Gebührentarifes der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:

  • für einfache Melderegisterauskünfte je Betroffenen  11,00 €
  • für erweiterte Melderegisterauskünfte je Betroffenen 15,00 €
  • für Auskünfte, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (z. B. Archivauskunft) je Betroffenen 20,00 €
  • für örtliche Ermittlung je Betroffenen 45,00 €

Zuständig

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