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Sondernutzungen

Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen

  • für die Lagerung von Gegenständen aller Art
  • für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
  • zur Verteilung von Werbematerial oder
  • zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten

nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.

Hinweis:
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.

Gebäude und Liegenschaften
Telefon: +49 571 94621-0
Fax: +49 571 94621-50
gebaeude@minden-luebbecke.de
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Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

Landesbetrieb Straßenbau NRW

Zuständig

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