Wenn Sie schwerbehindert sind, eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben oder blind sind, können Sie von verschiedenen Parkregelungen ausgenommen werden.
Voraussetzung für die Parkerleichterung ist, dass Ihr zuständiges Sozialamt in Ihrem Fall das Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blind) anerkannt hat.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke.