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Verkehrsordnungswidrigkeiten

In den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen die

  • Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Ahndung festgestellter Verstöße und
  • Verfolgung der durch die Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Alkoholverstöße, Rotlichtverstöße, Unfälle, etc.)

Weitere Informationen zum Thema "Verkehrsordnungswidrigkeiten" erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Hinweis:
Die Stadt Minden hat einen eigenen Radarwagen, mit dem Sie im Gebiet der Stadt Minden Geschwindigkeitsüberwachungen vornimmt. Die mit diesem Radarwagen festgestellten Geschwindigkeitsverstöße werden von der Stadt Minden geahndet.

 

Zuständig

Straßenverkehrsamt Minden »
Portastraße 21
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-29000
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Uwe Leidenheimer »

Telefon: +49 571 807 29570
Fax: +49 571 807 39570
E-Mail oder Kontaktformular