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Vollstreckung

Die Stadt-/Gemeindekasse ist als Vollstreckungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen zuständig. Neben Forderungen der Stadt/Gemeinde (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sind dies auch Forderungen anderer Behörden (Städte/Gemeinden, Kreise, WDR, Industrie- und Handelskammer etc.).

Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung von:

  • beweglichen Sachen
  • Konten bei Banken/Geldinstituten
  • jeglichen anderen verwertbaren Rechten

Deshalb:
Zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit uns.

Hinweis:
Hier finden Sie Informationen zur Kreiskasse des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.