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Rentenangelegenheiten

Die Rentenstelle ist allen Bürgern bei Fragen zur gesetzlichen Rente und bei der Stellung von Rentenanträgen behilflich.


Neben den Anträgen auf Renten wie der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente können Sie z. B. auch Ihr Rentenversicherungskonto klären. Das bedeutet, dass eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises geschlossen werden können.


Weitere Informationen

Weitere Informationen erteilen die zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche Rentenversicherung

Rechtsgrundlagen

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Zuständig

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