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Ausbildungsförderung / BaföG

Auszubildende an Schulen haben einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Umfassende Informationen zur Ausbildungsförderung/BAföG finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Hinweis:
Sie können die Anträge auch bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgeben.

Zuständig

Sozialamt »
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular