Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)
2. Nachweis der Staatsangehörigkeit
- bei deutschen Bürgern: Sofern vom Standesamt verlangt: Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
- bei nichtdeutschen Bürgern: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
3. Angaben zur Person
- Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
- Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
- Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.
4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
- Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.
5. Vorehen/Lebenspartnerschaften
- Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die letzte ist nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch eine Ehe- oder Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich durch die Sterbeurkunde beziehungsweise das mit Rechtskraft versehene Scheidungsurteil erfolgen.