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Bestattungskosten

Im Rahmen der Sozialhilfe können die Kosten für eine einfache würdige Bestattung übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass der/die Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und die nächsten Angehörigen die Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen begleichen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

Sozialamt »
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular