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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts steht Ihnen zu, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltagsleben benötigen und kein Haushaltsangehöriger die Hilfe leisten kann.

Hilfe kann zum Beispiel im Bereich der hauswirtschaftlichen Verrichtungen (Reinigung der Wohnung, Einkäufe oder ähnliches) erfolgen, oder im Einzelfall durch die Kostenübernahme von Hausnotrufsystemen oder Essen auf Rädern.

Umfassende Informationen zur "Hilfe zur Weiterführung des Haushalts" finden Sie auf den Internetsetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

Sozialamt »
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Anke Riechmann »

Telefon: +49 571 807 21740
Fax: +49 571 807 31740
E-Mail oder Kontaktformular