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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Personen, die bereits Deutsche sind, können auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Diese Urkunde wird i. d. R. für Adoptionszwecke, Verbeamtung oder zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit benötigt. Antragsvordrucke sind bei den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Zuständig

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