Hilfsnavigation
Volltextsuche
Volltextsuche
Figuren © Spielfiguren_by_Stephanie_Hofschlaeger_pixelio.de
Seiteninhalt

Suchergebnis

A B CD E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Tierkörperbeseitigung

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (das sind zum Beispiel verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle usw.) müssen unschädlich beseitigt werden.

Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist eine ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere und von Tieren stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung.

Umfassende Informationen zur "Tierkörperbeseitigung" finden Sie auf den Internetseiten des Kreise Minden-Lübbecke.

Zuständig

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt »
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular