Hilfsnavigation
Volltextsuche
Volltextsuche
Figuren © Spielfiguren_by_Stephanie_Hofschlaeger_pixelio.de
Seiteninhalt

Suchergebnis

A B CD E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Tierschutz

Im Rahmen der amtlichen Tierschutzüberwachung wird die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert. Der routinemäßigen Überwachung unterliegen landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sowie Gewerbetreibende wie beispielsweise Viehhandelsunternehmen.

Ferner werden insbesondere Zoohandlungen, Tierbörsen, Tierpensionen, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe und Einrichtungen, in denen Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden überwacht; zum Schutz der Tiere ist die Ausübung der o. a. Tätigkeiten erlaubnispflichtig.

Umfassende Informationen zum Thema "Tierschutz" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt »
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular