Hilfsnavigation
Volltextsuche
Volltextsuche
Figuren © Spielfiguren_by_Stephanie_Hofschlaeger_pixelio.de
Seiteninhalt

Suchergebnis

A B CD E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Altautoentsorgung

Altfahrzeuge dürfen nur über anerkannte Betriebe gemäß der Altfahrzeugverordnung entsorgt werden.

Die Überwachungs- und Entsorgungszuständigkeit bei illegal abgelagerten Fahrzeugen liegt bei den Gemeinden, wenn die Fahrzeuge auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert wurden und Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich sind und kein anderer verpflichtet ist. Zudem sind die Gemeinden zuständig, wenn Fahrzeuge im Bereich von Straßen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgelagert wurden.

Im Bereich von Straßen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist der zuständige Straßenbaulastträger, auf nicht der Allgemeinheit zugänglichen Privatgrundstücken der Kreis zuständig.

Zuständig

Umweltamt »
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-26800
Fax: +49 571 807-36800
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Frauke Drunagel »

Telefon: +49 571 807 23261
Fax: +49 571 807 33261
E-Mail oder Kontaktformular