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Heimaufsicht

Wenn Sie in einer Betreuungseinrichtung wohnen, sollen Sie besonders geschützt werden. Dieses Ziel soll mit dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz/WTG) erreicht werden. Die in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben führt die Heimaufsicht durch.

Die Heimaufsicht ist zuständig für alle im Kreisgebiet ansässigen

  • Alten- und Pflegeheime
  • Wohnheime für volljährige Menschen mit einer Behinderung
  • Hospize
  • Angebote des „Betreuten Wohnens“ (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - Zur Abklärung empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme mit der Heimaufsicht)
Umfassende Informationen zum Thema "Heimaufsicht" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

Sozialamt »
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular