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Schwerbehindertenausweise

Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.

Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie bei den Städten und Gemeinden. Beim Ausfüllen wird Ihnen hier gerne geholfen.
 
Unter www.elsa.nrw.de können Sie den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis auch online stellen.

Besitzen Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis, können Sie diesen frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

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