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Asyl- und Duldungsangelegenheiten

Ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und Asyl begehren, werden zunächst an die zuständige Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet. Für die Entscheidung über den Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

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