Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind befugt, folgende Urkunden aufzunehmen: Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhaltsverpflichtung.
Weitere Informationen finden Sie hier