Steuern/Abgaben/GebührenInformationen zur bevorstehenden GrundsteuerreformIn 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Aus diesem Grund erhalten ab Mai alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Feststellung des Einheitswertes relevant sind. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Grundsteuerhotline unter 05741-334-1959 von Mo. bis Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr. Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.nrw.de. HundesteuerJeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Stemwede angemeldet werden. Steuern und AbgabenAbgabensätze Wasser und Abwasser 2023 (PDF, 123 kB) Steuer- und Abgabensätze 2023 (PDF, 253 kB) Hundesteueranmeldung kleine Hunde (PDF, 121 kB) Hundesteuerabmeldung (PDF, 126 kB) Hundesteueranmeldung große Hunde (PDF, 137 kB) SEPA Lastschriftmandat (PDF, 135 kB) Informationspflicht gem. Art. 13 DS-GVO SEPA (PDF, 91 kB) |
02.02.2018 |
Kein Ergebnis gefunden.
Wir arbeiten gerade an unserer neuen Homepage! Diese wird bald online gehen.
Terminvereinbarung:
Um Wartezeiten bei Ihren Anliegen und Ihrem Besuch im Stemweder Amtshaus zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu reservieren.
Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Anmeldung oder kontaktieren Sie uns per Mail über buergerservice@stemwede.de oder telefonisch unter 05745/78899-0.
Wir sind gerne für Sie da!
Ukraine-Hilfe / Україна допомога - Informationen des Kreises Minden-Lübbecke
Ласкаво просимо! - Herzlich Willkommen! Offizielles Hilfe-Portal.
Прибуття - Прибытие - Arrive - Allgemeine Informationen und Hilfsseiten der Landesregierung
Informationen und Terminreservierungen zu den Ortsteilgesprächen des Bürgermeisters