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Rathaus Stemwede - Altes Amtshaus © Copyright: Oliver Lange (Oldenburg 2014)
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Steuern/Abgaben/Gebühren

Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform

In 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf.

Aus diesem Grund erhalten ab Mai alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Feststellung des Einheitswertes relevant sind.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Grundsteuerhotline unter 05741-334-1959 von Mo. bis Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.nrw.de.

Hundesteuer

Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Stemwede angemeldet werden.
Nach der Anmeldung händigt das Steueramt die Hundesteuermarke aus. Auf Antrag versendet das Steueramt die Hundesteuermarke auch per Post. Erfolgt die Anmeldung des Hundes per Post, Fax oder E-Mail wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid versandt.

Steuern und Abgaben

Abgabensätze Wasser und Abwasser 2023 (PDF, 123 kB)

Steuer- und Abgabensätze 2023 (PDF, 253 kB)

Hundesteueranmeldung kleine Hunde (PDF, 121 kB)

Hundesteuerabmeldung (PDF, 126 kB)

Hundesteueranmeldung große Hunde (PDF, 137 kB)

SEPA Lastschriftmandat (PDF, 135 kB)

Informationspflicht gem. Art. 13 DS-GVO SEPA (PDF, 91 kB)

02.02.2018 

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Kontakt

Birgit Reffke »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 956
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: +49 5745 78899 180
Leandra Schwengel »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 939
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: +49 5745 78899 180

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