Hilfsnavigation
Volltextsuche
Volltextsuche
Titelbild Baugebiete © somyoma - Fotolia
Seiteninhalt

Baugebiete

In der Gemeinde Stemwede gibt es neben den klassischen Baugebieten in den größeren Ortschaften - zum Beispiel Dielingen (Baugebiet „Am Linnebach"), Haldem (Baugebiet „Auf dem Abendberge“), Levern (Baugebiet „"Kalberkamp"“), Oppenwehe (Baugebiet "ehemaliger Marktplatz") - eine Vielzahl an Baulücken, die in dem Baulückenkataster der Gemeinde systematisch erfasst worden sind und von denen eine Vielzahl auch für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Baulücken sind dabei auch in den kleineren Ortschaften mit ausgewiesenen Bauflächen vorhanden.

Die Gemeinde Stemwede hat ein Förderprogramm für den Neubau oder Erwerb von Wohneigentum entwickelt.

Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Schröttinghauser Straße in Stemwede-Levern stehen demnächst zur Verfügung!

Die Gemeinde Stemwede bietet die im anliegenden Lageplan mit Buchstaben gekennzeichneten Wohnbaugrundstücke öffentlich zum Verkauf an. Die Grundstücke liegen im Gebiet der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.7 „Schröttinghauser Straße“.

In diesem Zusammenhang können sich ab sofort potentielle Interessenten jeweils für höchstens zwei von insgesamt 13 Wohnbaugrundstücke im 4. Bauabschnitt der Erweiterung des Baugebietes Schröttinghauser Straße in Stemwede-Levern bewerben.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 04. Oktober 2023, 16.00 Uhr.

Es handelt sich dabei um Grundstücksgrößen von ca. 578 bis ca. 1.049 qm.

Der Kaufpreis für die voll erschlossenen Wohnbauflächen ist mit 80,00 EUR/qm festgesetzt.

Darin enthalten sind die Erschließungskosten, Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung sowie die anfallenden Vermessungskosten. Vom Wasserwerk der Gemeinde Stemwede wird bei Errichtung eines Wohnhauses zusätzlich noch der Anschlussbeitrag für die Frischwasserversorgung in Höhe von ca. 1.500 - 2.000 EUR (je nach Aufwand) pro Anschluss erhoben.

Auch für die Herstellung der Anschlüsse für Energieversorgung (Gas / Strom) und Telekommunikation (Telefon/Internet) sind von Ihnen ebenfalls noch separate Beträge an die jeweiligen Versorger zu leisten.

Ein Erwerb und die Bebauung der Grundstücke ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich ab Anfang 2024 möglich.

Für Fragen zum geltenden Bebauungsplan Nr. 3.7 „Schröttinghauser Straße“, 4. Änderung, der unter anderem Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Baugestaltung enthält, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter Cord Hegerfeld, 05745 788 99 915, c.hegerfeld@stemwede.de.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren oder dem Erwerb der Grundstücke usw. steht Ihnen Reiner Wittenbrink, 05745 788 99 948 oder r.wittenbrink@stemwede.de zur Verfügung.

Liegen für ein und dasselbe Grundstück mehrere Bewerbungen vor, so wird ein öffentliches Losverfahren durchgeführt.

Bei verbindlichem Erwerbsinteresse ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular per Mail an r.wittenbrink@stemwede.de (ausschließlich im pdf.-Dateiformat) oder per Briefpost im Original an die Gemeinde Stemwede, z. H. Herrn Wittenbrink, Buchhofstraße 17, 32351 Stemwede zu senden.

Lageplan

Bewerbung

Bebauungsplan Schröttinghauser Straße - 4. Änderung

Ausschreibung der Wohnbaugrundstücke im Bereich des ehemaligen Marktplatzgeländes in Stemwede-Oppenwehe

Die Gemeinde Stemwede kann in der zweiten Vermarkungsphase noch drei Wohnbaugrundstücke im Bereich des ehemaligen Marktplatzgeländes Oppenwehe in Stemwede-Oppenwehe anbieten. Die Grundstücke liegen im Gebiet der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Oppenwehe West“ in Stemwede-Oppenwehe.

Der Kaufpreis für die voll erschlossenen Wohnbauflächen ist mit 55,-- EUR/qm festgesetzt.

Es handelt sich um Grundstücksgrößen von 833 qm bis 862 qm.

Darin enthalten sind die Erschließungskosten, Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung sowie die Vermessungskosten. Vom Wasserwerk der Gemeinde Stemwede wird bei Errichtung eines Wohnhauses zusätzlich noch der Anschlussbeitrag für die Frischwasserversorgung in Höhe von ca. 1.500 – 2.000 EUR pro Anschluss erhoben.

Auch für die Herstellung der Anschlüsse für Energieversorgung (Gas / Strom) und Telekommunikation (Telefon/Internet) sind von Ihnen ebenfalls noch separate Beträge an die jeweiligen Versorger zu leisten.

Eine Bebauung der Grundstücke ist nach Vertragsabwicklung und Eigentumsumschreibung unverzüglich möglich.

Bei verbindlichem Erwerbsinteresse ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular per Mail an r.wittenbrink@stemwede.de oder per Briefpost an Gemeinde Stemwede, z. H. Herrn Wittenbrink, Buchhofstraße 17, 32351 Stemwede zu senden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wittenbrink unter Telefon 05745 78899 948 oder Mail r.wittenbrink@stemwede.de.

Lageplan

Bewerbung

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles »Oppenwehe West« in Stemwede-Oppenwehe


Kontakt

Reiner Wittenbrink »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 948
Fax: +49 5745 78899 180
E-Mail oder Kontaktformular