Überprüfung der Zustand- und Funktionsfähigkeit privater Hausanschlüsse
Der § 61a des Landeswassergesetzes ist im Okt. 2013 außer Kraft gesetzt worden und durch die -Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- SüwVO Abw ersetzt worden. In der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wird auch weiterhin die Dichtheit der privatenAbwasserleitungen gefordert. Zur weiteren Information steht Ihnen der Gesetzestext Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw im nachstehenden Dokument zum Nachlesen zur Verfügung.
Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (PDF, 115 kB)
Faltblatt Sanierung 2015 (PDF, 530 kB)
Überwachungsumfang Abwasseranlagen_2021 (PDF, 328 kB)
Zustandsbescheinigung (PDF, 88 kB)