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De-Mail

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes ersetzt nach § 3a des VwVfG NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Gemeinde Stemwede elektronisch kommunizieren.Voraussetzung für die Nutzung von De-Mail ist die Einrichtung eines entsprechenden De-Mail-Kontos. Weitere Informationen erhalten Sie unter Informationsportal De-Mail.

Die Einrichtung eines De-Mail-Kontos ermöglicht Ihnen den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Formfreie Dokumente und Vorgänge, die Sie aus Gründen der Vertraulichkeit verschlüsselt übersenden möchten, können auch über De-Mail an die Gemeinde Stemwede übersandt werden.

Die zentrale De-Mail Eingangsadresse der Gemeinde Stemwede lautet poststelle@stemwede.de-mail.de

20.03.2018