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Die Erstfestsetzung des Elternbeitrages erfolgt aufgrund der Angaben der Eltern. Sie geben ihr Kalenderjahreseinkommen auf einem Selbsteinschätzungsbogen an.
Durch Anmeldung am Bürgerportal können die Daten elektronisch direkt an den/die Sachbearbeiter/in der Gemeinde Stemwede weitergeleitet werden.
Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, die Unterlagen in Papierform abzugeben.
Aussetzung des Elternbeitrages für den Monat Januar 2021 (PDF, 145 kB)
Elternbeitragssatzung (PDF, 513 kB, Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung))