In der Gemeinde Stemwede gibt es acht Tageseinrichtungen für Kinder in unterschiedlicher Trägerschaft. Ein Überblick über das Gesamtangebot bietet die Broschüre "Kindertageseinrichtungen in Stemwede".
Broschüre Kindergärten in Stemwede - Stand Dezember 2015 (PDF, 3,2 MB)
Kindertagespflege bei einer Tagesmutter
Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern. Sie findet in der Regel im Haushalt einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters statt. Unsere Tagesmütter und Tagesväter haben alle an einer bundesweit standardisierten Qualifizierung teilgenommen und werden durch Sozialpädagoginnen des Kreises Minden-Lübbecke vermittelt, beraten und betreut.
Vermittlung von Tagesmüttern:
Kreis Minden-Lübbecke, Marion Breuer-Gelbe (zuständig für Stemwede, Rahden, Hille), Tel. 05772/9718-13
E-Mail: m.breuer-gelbe@minden-luebbecke.de, Sprechzeit: Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Da die Betreuung in den Kindergäreten der Gemeinde Stemwede aufgrund des Infektionsschutzgeschehens weiterhin nur eingeschränkt möglich ist, soll auch eine Beitragsfreistellung für den Monat April 2021 erfolgen, obwohl eine Entscheidung des Kreisjugendamtes Minden Lübbecke noch aussteht.
Alles weitere können Sie in dem folgenden Elternbrief nachlesen:
Das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke teilte am 26.03.2021 in einem Elternbrief mit, dass in Absprache mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen des Kreisjugendamtsbezirk auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung für den Monat März 2021 verzichtet werden soll.
Hier können Sie den Elternbrief lesen:
Das Kreisjugendamt des Kreises Minden-Lübecke teilte am 03.03.2021 mit, dass in einem Dringlichkeitsbeschluss und in Absprache mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Kommunen im Kreisjugendamtsbezirk auf die Erhebung von Elternebeiträgen für die Kinderbetreuung auch für Februar 2021 verzichtet werden soll.
Den gesamten Elternbrief können Sie hier lesen:
Freistellung vom Elternbeitrag auch für Monat Februar (PDF, 98 kB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Stemwede hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 beschlossen, auf Ihre Zahlung der OGS-Beiträge im Februar 2021 zu verzichten. Näheres kann folgendem Scheriben entnommen werden:
Verzicht OGS Beiträge Februar 2021 (PDF, 95 kB)
Familienminister des Landes NRW Joachim Stamp zur Kindertagesbetreuung zwischen dem 22.02. und 07.03.2021 und weiteren Perspektiven:
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrein-Westfalen teilte mit, dass die aktuellen Einschränkungen im Bereich der Kindertagesbetreuung bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden.
Dies gab das Ministerium in einem Elternbrief am Donnerstag, den 21. Januar 2021 bekannt.
Den gesamten Brief können Sie hier lesen.
Aussetzung des Elternbeitrages (PDF, 145 kB)
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat heute neue Informationen für Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden heruasgegeben.
Unter anderem wurde sich darauf verständigt, dass die Elternbeiträge für den Monat Januar ausgesetzt werden. Das Verfahren hierzu ist allerdings noch nicht geregelt. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.
Die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten/Kindertagesstätten) in der Gemeinde Stemwede nehmen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021/22 in der Woche vom
entgegen.
Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
Aufgrund der Corona-Bedingungen ist eine telefonische Terminvereinbarung mit der Kindergartenleitung zur Anmeldung eines Kindes erforderlich!
Für die Finanzplanung der Einrichtungen nach Maßgabe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine verbindliche Voranmeldung für das gesamte Kindergartenjahr vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2022 erforderlich. Auch Kinder, die erst im Laufe des Kindergartenjahres 2021/22 (nach dem 01.08.2021) aufgenommen werden sollen, sind bereits im oben genannten Zeitraum anzumelden.
Kann ein Kind erst nach dem genannten Termin angemeldet werden (z. B. durch Umzug), ist dem Kreis Minden-Lübbecke zur Schaffung eines Betreuungsplatzes ein Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Monaten einzuräumen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht. Ist ein Kind noch nicht drei Jahre alt, stellt die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuungsform dar. Ein Anspruch auf Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung besteht nicht.
Angemeldet werden können Kinder im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr vor der Einschulung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nicht jede Kindertageseinrichtung Kinder jeden Alters aufnimmt. Auch variieren die Öffnungszeiten. Weiterhin betreuen viele Einrichtungen Kinder mit Behinderungen, hier sollte vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit dem „Wunschkindergarten“ stattfinden, um die Möglichkeiten abzuklären.
In anbetracht des nach wie vor eingeschränkten Betriebes der Kindertageseinrichtungen haben der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und in Absprache mit den Bürgermeistern der Kommunen des Jugendamtsbezirk beschlossen, die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli auszusetzten.
Näheres entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:
In Anbetracht des nach wie vor eingeschränkten Betriebes der Kindertageseinrichtungen haben sich das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, für die Monate Juni und Juli 2020 die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem folgendem Dokument:
Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 (PDF, 551 kB)
In Anbetracht der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge (Kita/OGS) zu zahlen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem folgendem Dokument:
Elternbeiträge für Mai werden ausgesetzt (PDF, 145 kB)
In Anbetracht der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind zunächst für den Monat April keine Elternbeiträge (Kita/OGS) zu zahlen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem folgendem Dokument:
Mitteilung: Elternbeiträge für April werden ausgesetzt (PDF, 145 kB)
Die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten/Kindertagesstätten) in der Gemeinde Stemwede nehmen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/21 in der Woche vom
entgegen.
Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
Für die Finanzplanung der Einrichtungen nach Maßgabe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine verbindliche Voranmeldung für das gesamte Kindergartenjahr vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021 erforderlich. Auch Kinder, die erst im Laufe des Kindergartenjahres 2020/21 (nach dem 01.08.2020) aufgenommen werden sollen, sind bereits im oben genannten Zeitraum anzumelden.
Kann ein Kind erst nach dem genannten Termin angemeldet werden (z. B. durch Umzug), ist dem Kreis Minden-Lübbecke zur Schaffung eines Betreuungsplatzes ein Bearbeitungszeit-
raum von bis zu drei Monaten einzuräumen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht. Ist ein Kind noch nicht drei Jahre alt, stellt die Kindertages-
pflege eine gleichwertige Betreuungsform dar. Ein Anspruch auf Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung besteht nicht.
Angemeldet werden können Kinder im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr vor der Einschulung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nicht jede Kindertageseinrichtung Kinder jeden Alters aufnimmt. Auch variieren die Öffnungszeiten. Weiterhin betreuen viele Einrichtungen Kinder mit Behinderungen, hier sollte vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit dem „Wunschkindergarten“ stattfinden, um die Möglichkeiten abzuklären.