Heiraten in Stemwede
Die Gemeinde Stemwede bietet Heiratswilligen verschiedene Örtlichkeiten für die Eheschließung an. Auch bei der standesamtlichen Trauung darf es romantisch und traditionell sein. Schließlich ist das Ja-Wort auf dem Standesamt das zumindest rechtlich „Wichtigere“ und verdient schon allein deshalb besondere Aufmerksamkeit. In der Bokemühle Levern und im Heimathaus Wehdem werden auch Termine außerhalb der normalen Öffnungszeiten und am Wochenende vergeben.
Heiraten in der Bokemühle Levern
Romantik und eine schöne Kulisse für Hochzeitsfotos bietet das Mühlengelände Levern.
Heiraten im Heimathaus Wehdem
Das Heimathaus ist der perfekte Ort für größere Gesellschaften. Bis zu 70 Gäste finden auf der geräumigen Deele Platz.
Heiraten im Trauzimmer Dielingen
Eheschließungstermine im Rathaus werden nach Absprache mit dem Standesamt an jedem Wochentag während der Öffnungszeiten vergeben.
Anmeldung und erforderliche Unterlagen für die Eheschließung und Lebenspartnerschaft
Die Anmeldung der Eheschließung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Welche Unterlagen Sie benötigen und nähere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch im Standesamt.
Beide Partner sollen zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er sich in einer sogenannten Beitrittserklärung mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden erklären.
Die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat. Eine vorherige Terminreservierung ist jedoch in den meisten Fällen schon eher möglich.
Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Heiraten selbst kann man mit einer sogenannten Ermächtigung jedoch dann auch in einem anderen Standesamt.
Unterlagen
Bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
- bei gemeinsamen Kindern Geburtsurkunde der Kinder mit Eintrag beider Elternteile
Da hier nicht jeder Einzelfall aufgeführt werden kann, sollten Sie sich in folgenden Fällen auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- ein Partner/eine Partnerin besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- ein Partner/eine Partnerin ist nicht im Bundesgebiet geboren
- ein Partner/eine Partnerin hat im Ausland geheiratet
- ein Partner /eine Partnerin ist im Ausland geschieden worden
- ein Partner /eine Partnerinhat minderjährige Kinder
- ein Partner/eine Partnerin ist minderjährig
- ein Partner/eine Partnerin ist Vertriebener/Spätaussiedler
- ein Partner/eine Partnerin ist asylberechtigt, ausländischer Flüchtling
