Straßen und Brücken
Der Wirtschaftsbetrieb Infrastrukturvermögen unterhält 648 Kilometer gemeindliche Straßen und Wege.
Die Aufgaben umfassen unter anderem
- die Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen
- die Pflege des Straßenbegleitgrüns
- den Winterdienst und die Straßenreinigung
- die Unterhaltung und Instandsetzung der Brücken und Durchlässe
- die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung.
Die Satzungen können Sie in der Rubrik „Ortsrecht“ nachlesen.
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Hinweis:
Die Zuständigkeit für Baumaßnahmen an Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege / Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde, auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.
Bau- und Planungsamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastr. 13
DE - 32423 Minden
Telefon:
0571-807 25500
Fax:
0571-807 35500
E-Mail:
Internet:
Die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahmen an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Niederlassung Minden
Marienstraße 124
32425 Minden
